Mittwoch, 23. Mai 2012

Unerwünschte Vergnügungsstätten






Spielhallen sind am "Perfekten Standort" nicht erwünscht. Foto: Arning
Spielhallen sind am "Perfekten Standort" nicht erwünscht. Foto: Arning

Vaihingen (aa). Für Vergnügen soll es im Gewerbegebiet „Perfekter Standort“ keinen Platz geben. Hier soll gearbeitet werden. Nachtlokale jeglicher Art, Diskotheken, Spiel- und Automatenhallen, Wettbüros und Swingerclubs sind nicht erwünscht. Nur das bereits genehmigte Objekt hat Bestandsschutz.
Den entsprechenden Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes hat jetzt die Verbandsversammlung Zentrales Gewerbegebiet Ensingen-Süd (ZGE) gefasst. Der Vaihinger Gemeinderat war schon im September auf der gleiche Linie gefahren.
Mit der Änderung des Planes für das insgesamt 49,35 Hektar große Gebiet reagiert man auf die zunehmenden Anfragen zur Errichtung von Neubauten für „Vergnügungsstätten“, speziell in Gewerbegebieten. Derzeit gibt es in Vaihingen sieben Spielhallen; mit den bereits erteilten Genehmigungen erhöht sich die Zahl auf 17. Allerdings sind teilweise mehrere Spielhallen in einem Gebäude untergebracht.
„Wenn nicht lenkend eingegriffen wird, droht die Stadt Schaden zu nehmen“, heißt es recht pathetisch in der Sitzungsvorlage an die Mitglieder der Zweckverbandsversammlung (Stadträte aus Vaihingen und Gemeinderäte aus Illingen). Man wolle hier lenkend eingreifen, unterstrich Ernst Loos, Leiter des Vaihinger Stadtplanungsamtes. Neue Spielstätten sollen nur in der Kernstadt genehmigt werden, jedoch nicht in der für den Einzelhandel wichtigen Laden-und Erdgeschosszone. Im Gewerbegebiet „Perfekter Standort“ sollen Vergnügungsstätten und damit insbesondere auch weitere Spielhallen ganz ausgeschlossen werden. „Sie erzeugen ein negatives Image und behindern zum Teil auch die Ansiedlung von Gewerbebetrieben“, meinte Ernst Loos.
An der bereits erteilten Genehmigung für einen Spielhallenkomplex kann jedoch nicht gerüttelt werden. „Das Vorhaben hat Bestandsschutz.“ Darauf machte in der Sitzung am Donnerstag Verbandsvorsitzender Gerd Maisch ausdrücklich aufmerksam. Begonnen wurde mit dem Bau noch nicht. Bisher war im Bebauungsplan von einer ausnahmsweisen Zulässigkeit von Vergnügungsstätten die Rede gewesen.
„Sind in einem Gewerbegebiet erste Vergnügungsstätten ansässig, nimmt die Standortgunst für diese Nutzungen stark zu“, wird die Änderung begründet. Betreiber von Nachtlokalen und Spielhallen würden gerne das Nebeneinander in einem „ruhigen“ Gebiet (sprich Gewerbegebiet) suchen, glauben die Vaihinger Baurechtsexperten zu wissen. Die soziale Kontrolle sei nicht so hoch wie in einem Stadtzentrum. Der Kunde bleibe anonym. In einem solchen Umfeld werde es sich mancher Dienstleister oder Gewerbetreibende sicherlich zweimal überlegen, eine Ansiedlung zu wagen.
Apropos Ansiedlung. „Gibt es dazu etwas Neues?“, war die Frage von Sieglinde Kühnle, Ortsvorsteherin aus Kleinglattbach. Es gebe einen ernsthaften Interessenten, ließ Oberbürgermeister Gerd Maisch wissen, er sei jedoch an einem privaten Grundstück interessiert. Natürlich werde die Bewerbung des „Perfekten Standortes“ über die Region auch durchgeführt, wenn der Zinszuschuss wegfalle, erfuhr Erich Hangstörfer (Gündelbach). Es sei auch nicht beabsichtigt, der Region den beratenden Sitz im Aufsichtsrat der interkommunalten Projekt- und Grundstücksgesellschaft „Perfekter Standort“ zu nehmen.
Dass es rund um die Parkplätze bei GSL manchmal aussehe „wie die Sau“, musste Hans-Martin Gutjahr (Kleinglattbach)  los werden: „Wer ist für die Sauberhaltung zuständig?“ Letztlich sei es die Stadt. Doch von den Missständen habe er in dieser Schärfe noch nicht gehört, meinte OB Maisch. Er werde die Firmenleitung ansprechen. Dass die GLS-Fahrzeuge auf den öffentlichen Parkplätzen stehen würden, sah Maisch durchaus als legitim an. „Sie kommen ja aus dem Gebiet heraus. Anders wäre es, wenn zum Beispiel Mosolf-Laster da geparkt wären.“ Und nebenbei war zu erfahren, dass die sogenannte obere Halle von Greenfield demnächst in Betrieb genommen werden soll.


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