Vaihingen (ub) – Der VfB Vaihingen will nordöstlich angrenzend an das bestehende Spielfeld einen zweiten Fußballplatz bauen. Insbesondere für die Jugendarbeit wird diese 105 mal 64 Meter große Fläche benötigt. Dieses Projekt – und damit auch die vorhandenen Sportanlagen des VfB und des Tennisvereins TSC – sollen im Bebauungsplan „Löbertsbrunnen“ verankert werden.
Am Mittwoch (28. Januar, 18 Uhr) hat der Vaihinger Gemeinderat dieses Thema auf der Agenda. Aufgrund der naturschutzrechtlichen Brisanz (durch ein zweites Spielfeld werden geschützte Biotope und geschützte Tierarten in Mitleidenschaft gezogen, verschiedene Schutzgebiete grenzen an) wurde bereits im Vorfeld eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Die Wertung für das Vorhaben: „noch vertretbar“.
Zwischen der Bundesstraße 10, der Enz und dem Löbertsbrunnen hat sich südlich von Vaihingen ein Sportgelände etabliert: der TSC Vaihingen (Vereinsheim mit sechs Spielfeldern und Kleinspielfeld) sowie der VfB Vaihingen (Vereinsheim mit 105 mal 68 Meter großem Rasenspielfeld). Nun möchte der Verein für Bewegungsspiele ein zweites Spielfeld direkt nordwestlich an den bestehenden Platz realisieren. Insbesondere für die Jugendarbeit werde das Feld benötigt. So könnten die bestehenden Nebenanlagen wie Umkleide benutzt werden. Zu einer Verlagerung der gesamten Sportanlage an einen anderen Standort sieht sich der Verein nicht in der Lage.
2007 konkretisierten sich die Überlegungen und im September fand ein Abstimmungsgespräch mit verschiedenen Trägern öffentlicher Belange, insbesondere des Natur- und Bodenschutzes, des Straßenbaus sowie Vertretern des Vereins und der Stadt statt. Da das Gelände für einen zweiten Platz (Rodungen in einem Teilbereich wurden bereits vorgenommen) in einem für den Naturschutz sensiblen Bereich liegt, wurde ein Machbarkeitsgutachten bestellt.
Thema Altlasten: Das Gelände des jetzigen Sportplatzes wurde, vermutlich um es im erforderlichen Umfang für den Spielbetrieb einzuebnen und es zudem aus dem hochwassergefährdeten Bereich zu bekommen, um 1964 mit Bauschutt und Erdaushubablagerungen aufgefüllt/eingeebnet. Geschätztes Auffüllvolumen zirka 35000 Kubikmeter. Im Altlastenkataster des Landratsamtes Ludwigsburg hat die Fläche den Namen „Altablagerung Auricher Fußweg“ und die Nr. 3732. Genauere Erkenntnisse über das Auffüllmaterial liegen nicht vor. Im Ergebnisprotokoll des Behördentermins 2007, an dem auch Vertreter des Fachbereichs Wasser und Bodenschutz teilgenommen haben, ist festgehalten: „Ein akuter Handlungsbedarf hinsichtlich möglicher Schadstoffausträge ist nicht gegeben, da die Schadstoffexposition wegen der drainierenden Wirkung des Unterbaues zumindest deutlich reduziert ist. Bei Bauarbeiten ist aber mit dem Anfall von entsorgungsrelevantem Aushubmaterial zu rechnen. Gegen die vorgesehene Erweiterung des Sportgeländes sind keine grundsätzlichen Bedenken zu erheben.“
Beim Büro „Planung + Umwelt“ aus Stuttgart wurde ein Gutachten zur Machbarkeit aus Sicht des Arten- und Biotopschutzes in Auftrag gegeben. Das Gutachten beinhaltet eine „spezielle artenschutzrechtliche Potenzial-Prüfung“ der „Gruppe für ökologische Gutachten“ vom Juli 2008. Die Zusammenfassung aus dem Gutachten: „Die Errichtung eines Ausweichsportplatzes in den Enzauen in Vaihingen wird bei Berücksichtigung der Empfehlungen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich für die hier beurteilte Planungsvorgabe aus Sicht des Arten- und Biotopschutzes als noch vertretbar eingestuft. Allerdings bedarf es hierzu der Überwindung naturschutzrechtlicher Vorgaben, insbesondere in Bezug auf besonders geschützte Biotope und den besonderen Artenschutz. Nicht beurteilt wurde eine mögliche Beeinträchtigung des angrenzenden FFH-Gebiets ‚Enz mit Seitentälern‘. Als Ausgleich für die Eingriffe in die Biotopstrukturen ist mit einem Flächenbedarf von rund 2,4 Hektarwerteinheiten zu rechnen. Dieser könnte auf insgesamt 9300 Quadratmetern realisiert werden. Im Zuge des erforderlichen Genehmigungsverfahrens kann sich der Bedarf gegebenenfalls noch ändern, insbesondere durch die Eingriffe in den Boden. Es wird empfohlen, die Sportanlage insgesamt mittel- bis langfristig aus den Enzauen insgesamt herauszunehmen und nördlich der B10 mit den bereits bestehenden Sport- und Freizeiteinrichtungen zusammenzulegen.“
Bei dieser Empfehlung muss aber der VfB abwinken – zu einer Verlagerung der gesamten Sportanlage sieht sich der Verein nicht in der Lage.
