Enzweihingen (hf) – Zwei Vertreter der Schutzgemeinschaft Mittleres Enztal haben den leitenden Planer Christoph Eichstaedt im Regierungspräsidium (RP) Stuttgart besucht und Fragen zum Stand der B10-Planung in Enzweihingen gestellt. Wenngleich einige Antworten interessant gewesen seien, so bewerten die Aktivisten das Gespräch als nicht ergiebig. „Verschweigen, verzögern, hinhalten“, laute die Devise im RP.
Bei der Frage zum Stand des Verfahrens, hieß es im RP lediglich, dass wegen vieler Unsicherheitsfaktoren derzeit keine Aussage gemacht werden kann, wann das Planfeststellungsverfahren eingeleitet wird. „Die Planunterlagen seien zur Zeit beim Innenministerium in Stuttgart und kämen dann zum Bundesverkehrsministerium nach Bonn“, so das RP.
Zum Thema Vierspurigkeit der B10 führte das RP aus, dass der Bundesverkehrswegeplan derzeit einen zweistreifigen Ausbau der Bundesstraße in Enzweihingen vorsehe. Von der Verkehrsmenge wäre jetzt schon ein vierstreifiger Ausbau angemessen. Die B10 zwischen Zuffenhausen und Enzweihingen sowie zwischen Vaihingen und Illingen seien vierstreifig im „weiteren Bedarf“ des Bundesverkehrswegeplanes enthalten. Auf die Frage, wann und in welcher Form das Lärmgutachten der Öffentlichkeit vorgestellt werden würde, verwies der Planer auf das Planfeststellungsverfahren. Eine Veröffentlichung zum jetzigen Zeitpunkt sei nicht möglich, da das Lärmgutachten in Details noch überarbeitet werden müsse.
Ein zentrales Anliegen der Schutzgemeinschaft, die Umgehungsstraße durch eine dreidimensionale Visualisierung per Computer der gesamten Bevölkerung vorzustellen, wurde von Eichstaedt ebenfalls abschlägig beschieden. Derzeit sei keine Visualisierung geplant. Eine Computeranimation könne den optischen Eindruck einer Straße nur begrenzt darstellen. Weitere Aspekte wie rechtliche Belange, Natur- und Artenschutz sowie Lärmschutz wären überhaupt nicht darstellbar.
Ein weiteres Thema war die noch nicht veröffentlichte Verkehrsprognose. Hierzu das RP: „Die Grundlagen für die Verkehrsprognosen werden erst im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens veröffentlicht.“ Eine Veröffentlichung zum jetzigen Zeitpunkt würde mehr schaden als nutzen, denn es bestehe die Gefahr, dass über Details gestritten würde, die aber für die Grundaussage der Prognose irrelevant seien. Dass der Verkehr bis zum Jahr 2025 stark zunehme, daran, so der Straßenplaner, bestehe kein Zweifel.
RP: „B10 unterliegt
Verkehrsschwankungen“
Ferner wurde das RP damit konfrontiert, dass das Verkehrsaufkommen nach Daten der Landesstelle für Straßentechnik derzeit sinkt. Dies stehe entgegen der vorherigen Prognose. Das RP meint hierzu, dass es in manchen Monaten zu kleinen Schwankungen komme. „Solche Schwankungen beruhen“, so Eichstaedt, „unter anderem auch auf Veränderungen bei den Verkehrsbedingungen.“ So habe es Auswirkungen, wenn beispielsweise die Anschlussstelle Autobahn Pforzheim-Ost zeitweise geschlossen ist. Auch jahreszeitliche Einflüsse nannte Eichstaedt als Begründung. Zur Zukunft der ehemaligen WEG-Bahnlinie, führte das RP aus, dass die Bahntrasse mitgeplant würde. Gebaut werde diese aber erst bei Bedarf. Die Kosten hierfür seien bei der jetzigen Planung nicht mit enthalten.
Zum Abschluss wurden von der Schutzgemeinschaft Mittleres Enztal alternative Lösungen angesprochen. Nach ihrer Meinung seien niemals ernsthafte Alternativen untersucht zur Umgehung untersucht worden. RP-Planer Eichstaedt betonte dass die geplante Umfahrung die beste Lösung sei. Der Bund gebe nur dann Geld aus, wenn bestimmte Mindeststandards erfüllt werden: kein landwirtschaftlicher Verkehr mehr, kein Anliegerverkehr, keine Mofas, keine Fußgänger, keine Kreisverkehre. Und weiter: Im ländlichen Raum – dazu zählt er Enzweihingen – seien großstädtische Lösungen unangemessen. Der Tunnel würde 20 Millionen Euro mehr kosten und hätte eine schlechtere Wirksamkeit als die Umfahrung, so Eichstaedt.
Die Schutzgemeinschaft zeigt sich enttäuscht. „Das Regierungspräsidium Stuttgart ist schlecht beraten, wenn es sich mit Verschwiegenheit und einer Verzögerungstaktik bis zum Planfeststellungsverfahren hinüberretten will.“ Die Bürger hätten ein Recht darauf, alles zu erfahren, was zur Beurteilung eines solch erheblichen Eingriffes notwendig ist. Dies solle zu einem Zeitpunkt geschehen, an dem die Planung noch vom Bürger beeinflusst werden kann. „Ist das Planfeststellungsverfahren erstmal in Gang gesetzt worden, wird es für die Bürger erheblich schwerer, Einfluss zu nehmen. Dann können zum Schluss nur noch die Gerichte sprechen“, so die Befürchtung der Schutzgemeinschaft. In einem Punkt irre das RP. Entgegen den eigenen Aussagen nehme der Verkehr auf der B10 derzeit ab.
Nach Daten der Landesstelle für Straßentechnik habe der Verkehr im Oktober 2008 im Vergleich zum Vorjahr an Werktagen um 10,2 Prozent abgenommen. Dagegen zu behaupten, der Verkehr würde bis zum Jahr 2025 stark zunehmen und gleichzeitig den Betroffenen die Grundlagen für diese Aussage zu verweigern, sei schon ein starkes Stück. Die Schutzgemeinschaft wünscht daher dringend mehr Offenheit seitens der Behörden. Ansonsten entstehe der Eindruck, man wolle die Enzweihinger und Vaihinger Bevölkerung mit dem Planfeststellungsverfahren überrumpeln und vor vollendete Tatsachen stellen.