Enzweihinger Ortsumfahrung rückt in weite Ferne
Enzweihingen (elf) – Schlechte Nachricht für Enzweihingen: In einem Brief an den Vaihinger Oberbürgermeister Gerd Maisch teilt das Regierungspräsidium Stuttgart mit, von einer Umgehungsstraße mit drei Fahrstreifen Abstand zu nehmen und künftig nur noch eine zweistreifige Lösung verfolgen zu wollen. Die Gründe hierfür würden „vor allem in der Problematik des FFH-Schutzgebiets“ liegen. „Das ist eine Entwicklung, die uns nicht gerade begeistert“, sagt OB Maisch.
Damit ist die ursprüngliche Umgehungsvariante A mit drei Fahrstreifen, für die sich die Stadt Vaihingen im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange im vergangenen Herbst ausgesprochen hat, vom Tisch. Gleichzeitig hat der Enzweihinger Ortsvorsteher Eduard Aldinger recht behalten, der bereits am 16. Oktober 2007 seine Bedenken gegenüber den Vorplanungen des Regierungspräsidiums (RP) zum Ausdruck brachte: „Die Glaubwürdigkeit der Behörden hat sehr gelitten. Ich glaube nicht, dass eine der Varianten genehmigungsfähig ist.“
Jetzt will das RP Ingenieurbüros mit der Planung einer zweistreifigen Trasse beauftragen. Gleichzeitig hat das RP die Stadt Vaihingen zu einer ersten Planungsbesprechung eingeladen, die am 12. Februar in Stuttgart stattfinden soll. Themen sollen der Trassenverlauf sowie der Knotenpunkt B10/Abzweigung nach Oberriexingen sein.
„Aufgrund der vertieften Planung unseres Gutachters und der Auswertung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat sich gezeigt, dass eine dreistreifige Brücke über die Enz eine erhebliche Verschlechterung des Erhaltungszustands des FFH-Gebiets bewirkt“, heißt es in dem Brief des Regierungspräsidiums an den Oberbürgermeister. Und weiter: „Neben der FFH-Problematik spielen auch besonders und streng geschützte Arten eine Rolle. Bei einer zweistreifigen Straße kann wegen der geringeren Breite besser auf Bäume und somit auf Nistplätze und Baumhöhlen Rücksicht genommen werden.“ Weitere Vorteile einer zweistreifigen Straßenplanung wären um 15 Prozent verringerte Baukosten sowie bessere Chancen, die B10 später leichter auf vier Streifen ausbauen zu können. Da eine dreistreifige Straße im Vergleich zu einer zweistreifigen um nur zehn Prozent leistungsfähiger sei, könne die prognostizierte Verkehrsmenge ohne Einschränkungen bewältigt werden. Das Problem seien in dieser Hinsicht lediglich die Knotenpunkte, die „entsprechend leistungsfähig geplant“ werden müssten.
OB Gerd Maisch, der am Mittwoch den Gemeinderat über die Entwicklung informieren will, erwartet Sturm und Entrüstung vom Gremium. „Das wird bei vielen Enttäuschung hervorrufen“, vermutet der Rathauschef. Aufgrund der neuesten Entwicklung müsste man auch die Tunnelvariante nochmal überdenken. „Ich habe diesbezüglich um erneute Abstimmung mit dem Bund gebeten“, so der OB. Doch der Bund betrachte den Tunnel nicht als Alternative. Die Reduzierung von drei auf zwei Streifen und eine damit verbundene neue Planung sei den betroffenen Menschen nur dann zu vermitteln, wenn der Straßenbau „zum schnellstmöglichen Zeitpunkt“ kommt. „Deshalb müssen das RP und die Politik nun eine klare Aussage in Sachen Prioritätensetzung machen“, sagt Maisch.
Bei der stets optimistischen Einschätzung des Regierungspräsidiums, die Umgehungsplanung durch das FFH-Gebiet machen zu können, „wäre etwas mehr Zurückhaltung seitens der Behörde durchaus angebracht gewesen“, so der OB. „Wir haben es geglaubt, dass die FFH-Regelung kein Problem sein soll.“ Das Verfahren um die B10 in Enzweihingen stelle für die Behörden „kein Ruhmesblatt“ dar.
Regierungspräsident Johannes Schmalzl zeigt sich dagegen optimistisch: „Die Weiterentwicklung der Variante A berücksichtigt die während der Anhörung eingegangenen Stellungnahmen. Ich bin zuversichtlich, dass mit dieser Lösung die Entlastung der B-10-Ortsdurchfahrt von Enzweihingen schneller Realität werden kann.“ Im August will das RP den Vorentwurf der neuen, zweistreifigen Variante A dem Innenministerium und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vorlegen. Sollte der Bund der Planung letztlich zustimmen, kann nach Mitteilung des Regierungspräsidiums das Planfeststellungsverfahren im Frühjahr 2009 eingeleitet werden.
