Vaihingen/Sersheim (ub) – Ostersonntag in Sersheim: Polizeikräfte sperren weiträumig die Jahnstraße ab, ein Hubschrauber kreist über das Areal, vermummte Beamte des Spezialeinsatzkommandos aus Göppingen rüsten sich zum Zugriff. Eine angebliche Geiselnahme hatte damals einen Großeinsatz zur Folge – gestern Nachmittag musste sich ein 24-Jähriger, der die Aktion ausgelöst hatte, vor dem Amtsgericht Vaihingen verantworten.
Allerdings lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Heilbronn nicht auf Vortäuschen einer Straftat, sondern ermittelt wurde lediglich wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. 4,8 Gramm Kokain hatte der Angeklagte Ostern letzten Jahres bei seiner damaligen Freundin in Sersheim deponiert.
Und der Drogenkonsum führte bei dem 24-Jährigen aus Stuttgart auch zu der Großaktion der Polizei, bei der für drei Stunden rund 100 Beamte in Sersheim zusammengezogen wurden. „Ich wurde verrückt durch das Kokain, ich drehte durch“, sagte der Angeklagte vor dem Amtsgericht Vaihingen. „Ich habe eine Psychose bekommen und habe Sachen gehört, die gar nicht passiert sind.“
Das war auch am Ostersonntag 2007 so. Kurz nach 16 Uhr meldete der derzeit arbeitslose Mann beim Polizeirevier in Vaihingen eine Geiselnahme und die Bedrohung mit einer Schusswaffe in einem Doppelhaus in der Jahnstraße in Sersheim. Nach den vor Ort durchgeführten Ermittlungen ging die Polizei weiter von einem Ernstfall aus. Auch mehrere Personen, die das Gebäude in der Jahnstraße verließen, konnten keine eindeutigen Angaben machen.
Zwischenzeitlich riegelten Polizeistreifen aus dem gesamten Landkreis das Gelände ab. Aus Sicherheitsgründen durfte niemand die Jahnstraße betreten. Während das SEK aus Göppingen noch zum Einsatzort raste, wappnete sich das Mobile Einsatzkommando bereits für den sogenannten „Notzugriff“. Erst um 18.45 Uhr, nachdem das gesamte Haus und die landwirtschaftlichen Nebengebäude von Spezialkräften durchsucht worden waren, gab das Lagezentrum der Polizeidirektion Ludwigsburg Entwarnung.
„Sie provozierten einen Riesen-Polizeieinsatz, den wir mit unseren Steuergeldern bezahlen müssen“, wetterte in seiner Urteilsbegründung Amtsrichter Thomas Bossert. Sein Urteil: eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln, die „nur unter Bedenken“ zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Dazu kommen noch 200 gemeinnützige Arbeitsstunden.
„Ich habe mich bedroht gefühlt, deshalb habe ich die Polizei gerufen“, sagte der 24-Jährige als Entschuldigung. Nach der Blutentnahme am Ostersonntag um 20.20 Uhr erkannte ein Arzt auf deutliche Drogeneinwirkung. Das Attest: Kokainkonsum könne Halluzinationen und Wahnvorstellungen auslösen.
Seit seinem 19. Lebensjahr nahm der Stuttgarter Marihuana, vor einem Jahr kam noch Kokain dazu. Auch im Zimmer der damaligen Freundin in der Jahnstraße in Sersheim deponierte der Angeklagte eine Mundplombe mit Kokain. Nach dem Vorfall ging die Beziehung aber schnell in die Brüche.
Im Jahr 2000 begann der Angeklagte mit einer Ausbildung zum Kfz-Mechaniker bei Mercedes, brach die Lehre aber nach einem halben Jahr ab. Ein Jahr war der Mann aus der Landeshauptstadt dann arbeitslos. 2003 baute er mit Alkohol einen schwerwiegenden Autounfall, der einen halbjährigen Aufenthalt im Krankenhaus nach sich zog. Ein Job als Staplerfahrer bei einer Zeitarbeitsfirma kündigte der 24-Jährige wegen seines Drogenkonsums. Richter Bossert: „Sie haben wohl viele Jahre Ihres Lebens sinnlos verbracht.“
Sechs Eintragungen im Bundeszentralregister unterstützen diese Aussage: 1999 Sachbeschädigung, 2000 gefährliche Körperverletzung, 2002 Fahren ohne Fahrerlaubnis und Unfallflucht, 2003 gefährliche Körperverletzung, 2003 Körperverletzung, 2004 fahrlässige Körperverletzung.
Nach dem „Riesenmist von Sersheim“ ist der 24-Jährige nach seinen eigenen Angaben frei von Drogen. Zweimal wurde er negativ getestet, jetzt hofft er, dass er seinen Führerschein wieder bekommt. Eine Drogentherapie lehnte er bis jetzt ab – „ich werde bestimmt nicht mehr rückfällig.“
Der Verteidiger forderte eine Einstellung des Verfahrens angesichts der geringen Menge an Kokain. „Mein Mandant hatte die harmloseste Tatvariante. Er hat Drogen besessen und sich nur selbst gefährdet.“ Nun wolle er reinen Tisch machen, Farbe bekennen.
Eine Einstellung lehnte Richter Thomas Bossert aber strikt ab: „Bei diesen Vorstrafen kommt das gar nicht in Frage.“ Im Gegenteil: Nur mit Bedenken könne die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden.
