Begleitetes Fahren ab 17 jetzt auch im Ländle erlaubt
Vaihingen (sr) – Im zarten Alter von 16,5 Jahren dürfen Jugendliche nun auch bei uns zur Fahrschule gehen und sich für das „Begleitete Fahren ab 17“ anmelden. Als letztes Bundesland erlaubt somit Baden-Württemberg den 17-Jährigen, mit einer Prüfungsbescheinigung in der Tasche in Begleitung Auto zu fahren.
Die Gründe der Minderjährigen, sich für das Begleitete Fahren ab 17 (BF 17) zu entscheiden, sind unterschiedlich. In den Räumen der Fahrschule von Wolfgang Müller in der Vaihinger Grabenstraße wird das deutlich: Der 17-jährige Tim Essig aus Aurich hat für das BF 17 ganz pragmatische Gründe: „Dann muss man’s später nicht mehr machen.“ Katharina Imle, 16 Jahre alt, aus Vaihingen kann’s eher nicht erwarten: „Ich will fahren!“, sagt sie bestimmt. Für die 17-jährige Verena Siebert aus Aurich steht die Sicherheit im Vordergrund: „Man kann dann noch mit den Eltern üben.“ Seit Oktober haben sich 19 Teilnehmer bei der Fahrschule Müller für das BF 17 angemeldet.
Wie beim Erwerb der Fahrerlaubnis mit 18 Jahren müssen auch die jüngeren Fahrzeuglenker Unterricht besuchen und Prüfungen ablegen. Beim BF 17 erhält der Fahrschüler bei Erfolg eine Prüfungsbescheinigung. Den „echten“ Führerschein erhalten die jungen Leute allerdings erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Sinn und Zweck des bundesweiten Modellversuches ist laut dem Fahrlehrerverband Baden-Württemberg, dass „die Fahranfänger die Möglichkeit bekommen, unter Aufsicht einer Begleitperson zusätzliche Fahrpraxis zu bekommen, bevor sie alleine fahren dürfen“. In Niedersachsen läuft der Modellversuch seit über drei Jahren, die Anzahl der Unfälle und Verkehrsverstöße sei seitdem rückläufig, schreibt die Deutsche Verkehrswacht.
„Fahrerfahrung ist das A und O“, bestätigt Fahrschulinhaber Tom Engel. Der Fahrlehrer schätzt, dass die Fahranfänger nach der regulären Ausbildung auf durchschnittlich 1000 Kilometer Fahrerfahrung zurückgreifen können. Engel: „Mit einer Begleitperson können sie nochmal ein paar 1000 Kilometer Fahrerfahrung sammeln.“
Während die Fahrausbildung genau derjenigen für volljährige Personen entspricht, gelten danach andere Regeln. Mindestens eine Begleitperson muss bei dem Führerscheinantrag auf einem Beiblatt eingetragen werden und diese offiziell gemeldeten Begleiter stehen dem Fahranfänger nach Erhalt der Prüfungsbescheinigung im Fahrzeug bei. Die Begleitpersonen müssen „im Dienst“ einige Voraussetzungen erfüllen: die 0,5 Promilleregelung beachten, nicht unter Drogen stehen. Falls die Begleitperson beispielsweise derartig berauscht ist, dass sie ihre Aufgaben gar nicht mehr wahrnehmen kann, wird der junge Fahrer so behandelt, als wäre er alleine unterwegs: Die Fahrerlaubnis wird eingezogen.
Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein, seit fünf Jahren ununterbrochen den Führerschein der Klasse B besitzen und dürfen zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung maximal drei Punkte im Sündenregister in Flensburg aufweisen. Wer gerne dem Junior im Fahrzeug zur Seite stehen möchte, dem wird eine Beratung empfohlen, wie sie beispielsweise die beiden Vaihinger Fahrschulen Müller und Engel anbieten. Völlig tabu ist zum Beispiel das Eingreifen in die Bedienung des Fahrzeuges. Vielmehr sollte man dem Fahrer als Ansprechpartner zur Verfügung stehen und kurze Tipps geben. Fahrlehrer Engel: „Man sollte als Begleitperson nicht allzu kritisch mit dem Fahranfänger umgehen.“ Es sei durchaus richtig, Rat zu geben, doch der Helfer sollte „sich selbst zurücknehmen und bei kleinen Fehlern wie dem Verschalten ein Auge zudrücken“. Besonders wichtig sei einfach die Anwesenheit einer Person des Vertrauens. Dadurch werde normalerweise ein Rasen der Fahranfänger verhindert. Die Erwachsenen wirken dann ein wenig wie ein personifizierter Bremsklotz. Tom Engel betont, dass jede Möglichkeit genutzt werden solle, die Fahranfänger fahren zu lassen.
„Eine feine Sache“ sei das BF 17 unter anderem, weil die Praxis auf die Probezeit angerechnet wird, sagt Fahrlehrer Wolfgang Müller. In diesen zwei Jahren gilt beispielsweise die Null-Promille-Regel. Für BF-17-Kandidaten endet jene Probezeit in der Regel schon mit 19 Jahren. Außerdem, sinniert Müller weiter, sei in der Fahrerlaubnis auch das Führen der Kraftfahrzeuge der Klassen L, M und S enthalten. Traktoren, Kleinkrafträder oder Quads dürfen mit der Prüfungsbescheinigung ab 17 ohne Begleitperson gefahren werden.
90 Anträge auf BF 17 meldet Pressesprecher Dr. Andreas Fritz vom Landratsamt Ludwigsburg für den Landkreis, 20 davon seien in der Führerscheinstelle in Vaihingen eingegangen. Am häufigsten würden beide Elternteile und eventuell noch eine weitere Person als Begleitpersonen eingetragen. Da schwant Fahrschüler Roman Wichtner nichts Gutes: „Mit meiner Mutter wird das nervig“, orakelt er und hat das volle Verständnis seiner männlichen Kollegen. Müttern scheint als potenzielle Beifahrerin kein guter Ruf vorauszueilen. Die Jungs im Schulungsraum der Fahrschule Müller tendieren dazu, in naher Zukunft lieber mit dem Vater zu einer Spritztour aufzubrechen. Den Mädchen dagegen sind beide Elternteile recht. Und für besonders nervige Mütter hat einer der Sprösslinge ein Rezept parat: „Ohrenstöpsel!“.
