Vaihingen (ub). Es geht bei diesem Verfahren um viel Geld. 100 000 Euro sind es bestimmt. Es geht auch um Liebe, um grenzenloses Vertrauen, das dann letztendlich bitter enttäuscht wird. Es geht auch um Naivität. Oder wie drückte sich die Zeugin selbstkritisch aus: „Es ist für mich ein Rätsel, dass ich so dumm war.“
Am Mittwochnachmittag tagt das Schöffengericht im Saal Nummer 7 des Amtsgerichts Vaihingen. Ein 68 Jahre alter Mann sitzt auf der Anklagebank – ihm wird Betrug vorgeworfen. Zwei Meter von dem Angeklagten entfernt sitzt eine 78 Jahre alte Frau, die dem 68-Jährigen 100 000 Euro oder 200 000 Euro – da gehen die Meinungen auseinander – geliehen hat. Das Geld hat sie bis auf rund 17 000 Euro nicht mehr gesehen. Das ist unbestritten. Zivilrechtlich ist der Rentner aus dem Bereich Vaihingen bereits zu 139 000 Euro verurteilt. Doch der Titel kann nicht vollstreckt werden – es ist kein Geld da.
Freiheitsstrafe bis zu
zehn Jahren droht
In dem Verfahren vor dem Schöffengericht steht jetzt die strafrechtliche Bewertung an. „Wer in Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Einstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“, heißt es Betrugsparagrafen 263 des Strafgesetzbuches. In besonders schweren Fällen ist eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vorgesehen. Und das Gefängnis drohte auch dem 68-Jährigen, wenn man nur die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Heilbronn heranzieht. In vier Fällen soll er gewerbsmäßig das Vermögen der Dame aus der Landeshauptstadt geschädigt haben. Und das, obwohl er zuvor die eidesstattliche Versicherung abgelegt hat. Es gibt Darlehensverträge und Quittungen, die eindeutig von 93 000 Euro sprechen. Es soll aber noch weiteres Geld geflossen sein.
Am Wochenende als
Ehepaar aufgetreten
Nach drei Stunden kann der Rentner aber den Gerichtssaal als freier Mann verlassen. Das Schöffengericht stellte das Verfahren gegen die Auflage, dass er sechs Monate jeweils 200 Euro zahlt (eine längere Dauer ist rechtlich nicht möglich), ein. Dabei spielt eine große Rolle, dass der heute 68-Jährige und die heute 78-Jährige im Jahr 2005 – da wurden die Darlehen gezahlt – ein Paar waren. Sie waren dabei quasi verlobt, traten am Wochenende als Ehepaar auf, der 68-Jährige trug sogar den Ehering des verstorbenen Mannes von seiner Partnerin aus Stuttgart. Und bei dieser Konstellation, die einer familiären Beziehung gleichkommt, muss ein Strafantrag innerhalb von drei Monaten gestellt werden. Und der Strafantrag wegen Betrugs wurde erst 2010 formuliert. Richter Thomas Bossert: „Die Gesamtumstände sind schon sehr fraglich und es ist zweifelhaft, ob wir da von Betrug sprechen können.“
Die Partnerin hat dem Rentner aus dem Vaihinger Raum jedenfalls hohe Geldsummen geliehen – angeblich ohne Kenntnis des privaten und geschäftlichen Bankrotts. Nach drei Jahren – im August 2008 – war die Liaison beendet. „So einem schlechten Menschen bin ich noch nie begegnet“, zieht die Frau als Zeugin vor Gericht eine bittere Bilanz. Ihr ehemaliger Partner habe nicht nur sie, sondern auch andere betrogen. Der Angeklagte räumt ein, dass er das Geld zurückgeben wollte. „Ich dachte unser Verhältnis geht weiter.“ Vor Gericht gibt er aber auch zu, einen Betrag von 50 000 Euro in einer Nacht im Casino verzockt zu haben. „Es war Spielsucht.“