Kreistagswahl 2009: Fakten und Informationen
Vaihingen (elf) – Insgesamt 84 Kreisräte sind bei der Kommunalwahl am 7. Juni auf fünf Jahre zu wählen. Bedingt durch Ausgleichsmandante besteht das Gremium derzeit aus 100 Mitgliedern. Für die Wahl ist der Landkreis in 14 Wahlkreise aufgeteilt. Zum hiesigen Wahlkreis 5 gehören Vaihingen, Eberdingen, Sersheim und Oberriexingen. Die VKZ fasst einige wichtige Fakten zusammen.
So viel steht bereits jetzt fest: Mehr als 100 Mitglieder werden auch künftig nicht im Kreistag sitzen, denn dies ist die absolute Obergrenze. Aus dem Wahlkreis 5 befinden sich in der laufenden Legislaturperiode neun Mitglieder im Kreistag: Adolf Allmendinger aus Eberdingen und Albrecht Fischer aus Gündelbach (beide CDU), von den Freien Wählern Heinz Kälberer, Gerd Maisch, Walter Sämann (alle Vaihingen) und Jürgen Scholz (Sersheim), Werner Rohloff aus Ensingen (SPD), Armin Zeeb aus Vaihingen (Bündnis 90/Die Grünen) sowie Dr. Rüdiger Holzberg aus Vaihingen (FDP).
Der Landkreis Ludwigsburg mit seinen 39 Städten und Gemeinden ist in 14 Wahlkreise aufgeteilt, in denen je nach Einwohnerzahl eine bestimmte Anzahl von Kreisräten gewählt wird. So sind zum Beispiel im Wahlkreis 1 Ludwigsburg 15 Kreisräte zu wählen. Im Wahlkreis 5 sind sieben Kreisräte zu bestimmen. Folglich hat der Wähler auch sieben Stimmen, wobei keinem Kandidaten mehr als drei Stimmen gegeben werden dürfen.
Wer bei der Erstauszählung in seinem Wahlkreis die meisten Stimmen bekommen hat, gilt automatisch als gewählt. Bei der weiteren Sitzverteilung wird nach wie vor das sogenannte d’Hondtsche Höchstzahlverfahren angewandt. Für die Gemeinderats- und Kreistagswahl bedeutet dies, dass die Stimmen für alle Bewerber einer Liste (auch die panaschierten) zusammengezählt werden. Die Gesamtstimmenzahl für die einzelne Liste entscheidet nach d’Hondt über die Zahl der Sitze.
Typisch für die Kommunalwahl in Baden-Württemberg ist das Kumulieren und Panaschieren. Das Kumulieren (Häufen) bezeichnet die Abgabe mehrerer Stimmen (bis zu drei) für einen Kandidaten. Panaschieren bedeutet, dass sich der Wahlberechtigte aus allen Wahlvorschlägen die Kandidaten heraussuchen kann, die er für geeignet hält. Dabei können Bewerber von einer Liste auf die andere übernommen werden. Wie viele Wahlberechtigte am 7. Juni im Landkreis Ludwigsburg zum Urnengang aufgerufen sind, wird erst kurzfristig feststehen. Bei der letzten Wahl im Jahr 2004 waren von den 515307 Bewohner des Landkreises genau 368959 wahlberechtigt. Die Wahlbeteiligung lag bei 55,4 Prozent. Um eine Wahlberechtigung zu bekommen, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Der Wähler muss volljährig sein und seit mindestens drei Monaten im Landkreis wohnen. Bei der Kreistagswahl dürfen auch Bürger aus anderen Ländern der Europäischen Union wählen gehen.
Bis 9. April müssen die Wahlvorschläge der Parteien für die Kreistagswahl bei den kommunalen Verwaltungen eingegangen sein. Wenn die Stimmzettel gedruckt sind, müssen sie bis spätestens 17. Mai an die Wähler verschickt werden. Nach der Wahl geht es in den 39 Gemeindeverwaltungen des Landkreises Ludwigsburg rund, denn dann müssen von vier Wahlen die Stimmen ausgezählt werden. Als erstes kommt die Europawahl dran. Sie wird gleich sonntags ausgezählt. Wenn die Zeit noch reicht, wird gleich im Anschluss das Ergebnis der Regionalwahl ermittelt. Am Montag und – wenn nötig – am Dienstag nach der Wahl werden die Stimmen der Kreistags- und der Gemeinderatswahl gezählt. Die Priorität dürfen die Kommunen selbst festlegen – Hauptsache am Dienstag bekommt das Landratsamt die Ergebnisse übermittelt. Dort findet dann umgehend die Wahlprüfung statt.