Vaihingen (sr) – Stinkt’s zum Himmel oder riecht’s nach Landluft, sobald die Landwirte ihre Gülle ausfahren? Letzte Woche waren viele Bauern mit dem Güllefass unterwegs. Welche Voraussetzungen dazu nötig sind und welche Vorschriften beachtet werden müssen, brachte die VKZ beim Vorsitzenden des Bauernverbands Heilbronn-Ludwigsburg, Eberhard Zucker, in Erfahrung.
Bei der Gülle, da misst der Mensch mit zweierlei Maß, stellt Eberhard Zucker fest. „Im Allgäu redet man vom Luftkurort und bei uns, da heißt’s, es stinkt, wenn die Gülle ausgebracht wird“, so der Vorsitzende des Bauernverbands Heilbronn-Ludwigsburg. Aller Wahrscheinlichkeit nach riecht die Substanz im Allgäu objektiv gesehen nicht besser, doch in Urlaubslaune verklärt sich auch der Sinneseindruck der Nase ins Positive.
Gülle, das ist ein , „Gemenge von Wasser, Harn und Kot, das bei der strohlosen Tierhaltung anfällt; organischer Dünger, dessen konzentrierte Ausbringung auf Felder, u. a. durch die Einsickerung von Nitraten in das Grundwasser, problematisch ist“, lautet die Definition in Meyers Lexikon. Jauche gibt es bei uns so gut wie nicht mehr, klärt Zucker auf. Denn bei ihr handelt es sich um den flüssigen Anteil der tierischen Hinterlassenschaften, den eingestreutes Stroh nicht zurückhält. Doch da Schweine und Rinder nicht mehr auf Stroh, sondern auf befestigtem Boden im Stall stehen, fällt Gülle an.
„Gülle ist ein idealer Dünger“, sagt Zucker. Durch ihn werden die Mineralstoffe wieder dem Boden zugeführt, der Natur-Kreislauf geschlossen. Dabei muss der Landwirt sowohl gesetzliche Vorschriften als auch Mutter Natur genau im Auge behalten. Zucker: „Es gibt feste Zeitfenster für die Ausbringung.“ Vom 1. Februar bis Ende November darf die braune Brühe auf Felder und Wiesen landen. Der Boden sollte dabei nicht geschädigt werden, das heißt, er sollte in leicht gefrorenem oder abgetrockneten Zustand sein. Denn die Güllefässer am Traktor wiegen viel und würden tiefe Spuren hinterlassen, sobald die Erde nachlässt. Und in diesem Jahr können sich alle, die auf weichen Boden angewiesen sind, freuen, merkt Zucker an. Denn durch guten Frost und wenig Niederschlag sei eine gute, weiche Bodenstruktur entstanden. Grundsätzlich seien die Vorschriften bezüglich der Gülleausbringung natürlich sinnvoll, sagt der Bauernverbandsvorsitzende. „Es ist nur ein bissle ärgerlich, dass alles so datumsgenau festgelegt ist“, schränkt er ein.
Nächtlicher Bodenfrost habe in der letzten Woche optimale Bedingungen für das Ausbringen der Gülle geschaffen. Tagsüber sollte die Erde allerdings oberflächlich angetaut sein. Da Düngemittel richtig teuer geworden seien, lasse sich mit Gülle sparen. Das sei einer der Gründe, weshalb der Landwirt darauf achte, den Dünger effektiv einzusetzen. Gerade jetzt, zu Beginn des Pflanzenwachstums, sei der Einsatz der Gülle sinnvoll. Doch auch nach der Ernte gibt der Naturstoff der Strohrottung einen Schub. Und auch Senf und Raps der Gründüngung sprießen mit der Unterstützung aus dem Güllefass besser.
Rinder, Schweine und Biogasanlagen liefern den gehaltvollen Stoff, der für gutes Wachstum der Pflanzen sorgt. Das Gärsubstrat, das in den Biogasanlagen anfällt, sei im Prinzip auch Gülle, erklärt Zucker: „Ob die Pflanzen nun im Kuhmagen oder durch Bakterien in der Biogasanlage verstoffwechselt werden“, sei letztendlich unerheblich. Nur vom Geruch her schneidet die Flüssigkeit aus der Anlage möglicherweise etwas besser ab.
Bei manchen erregt die streng duftende Tätigkeit der Landwirte Misstrauen: Besteht Gefahr für die Umwelt? Wie groß muss der Abstand zum Fließgewässer sein? Darf man auf gefrorenem Boden überhaupt Gülle ausbringen? Eberhard Zucker aus Vaihingen beruhigt: Seine Landwirte hätten in diesem Jahr sogar vor dem Düngen beim Landratsamt nachgefragt und das O.K. eingeholt. Momentan werde auf Winterraps, -gerste und -weizen und auf Grünland gedüngt. Da wird der kostbare Stoff nicht auf den nackten Boden ausgebracht, sondern schon von den Pflanzen „festgehalten“. Zucker ist „nicht bewusst, dass einer von uns mal eine Anzeige gekriegt hätte“. Die Gefahr einer Verunreinigung von Grund- oder Fließgewässern bestehe eher, wenn durch ein Unglück Güllefässer umfallen oder Güllegruben auslaufen.
Generell sei früher mehr Gülle gefahren worden. Und großzügig bemessene Güllebehältnisse machen das Ausbringen heutzutage besser planbar. Zum Thema Mindestabstand zu ständig Wasser führenden Gewässern sagt Zucker, dass sich die vorgeschriebenen drei Meter in der Regel sowieso durch den Bewuchs im Uferbereich ergeben.
Dass es riecht sei logisch, doch durch eine bodennahe Ausbringung mit Schleppschläuchen versuchen die Landwirte, die Geruchsbelästigung zu minimieren. Insgesamt zeige sich ein positiver Trend: Die Nitratbelastung von Boden und Wasser geht zurück, sagt Zucker. Auch bei einem Pilotprojekt im Verbandsgebiet im Kontext der europäischen Wasserrahmenrichtlinien „hat man festgestellt, dass der Nitratgehalt im Grundwasser zurückgeht“.
Und einen Tipp für Hundebesitzer schiebt Eberhard Zucker auch gleich nach: „Den Hund anbinden, damit er sich nicht suhlt.“ Denn Gülle zieht zumindest die Vierbeiner magisch an.
