59-Jähriger wegen versuchten Totschlags vor Gericht
Heilbronn/Sersheim (elf) – Der Vorwurf wiegt schwer: Am 21. Juni 2007 soll der heute 59-jährige Yildirim Aksoy (Name von der Redaktion geändert) versucht haben, seinen Ex-Schwiegersohn zu töten. Seit gestern muss sich der Mann vor der 3. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Heilbronn wegen versuchten Totschlags verantworten.
Welches Motiv der Angeklagte hatte, auf seinen ehemaligen Schwiegersohn einzustechen, soll im Laufe der auf insgesamt sechs Termine angesetzten Verhandlung geklärt werden. Aksoy war es wohl ein Dorn im Auge, dass sein Ex-Schwiegersohn am Abend des 21. Juni in Sersheim auftauchte, um seine Tochter zu treffen. Mit den Worten „du schmutziger Hurensohn, ich bring dich um. Deine ganze Familie ist tot“, soll er den ungewollten Besuch empfangen haben. Um seinen Ausführungen Nachdruck zu verleihen, so die Anklage, soll er auf den Ex-Mann seiner Tochter im Kopfbereich mit dem Messer eingestochen haben. Trotz Gegenwehr des Opfers trug dieses Stichverletzungen davon. Doch damit nicht genug. Als der Angegriffene das Messer zu fassen bekam, soll der Angeklagte eine Schreckschusswaffe aus dem Hosenbund gezogen und mit dem Griff auf den Kopf des Opfers eingeschlagen haben. Als sich der ehemalige Schwiegersohn zum Eigenschutz zur Seite drehte, soll ihm der Angeklagte eine weitere Stichwunde am Rücken zugefügt haben. Mit erheblichen Verletzungen wurde das Opfer anschließend ins Krankenhaus gebracht.
Ob sich ihr Mandant inhaltlich zum Tatvorwurf äußern werde, würde sie noch bekannt geben, sagte die Rechtsanwältin. Angaben zur Person seien kein Problem. So schilderte der Angeklagte, dass er am 3. Februar 1949 in einem Dorf in Ostanatolien (Türkei) als ältester Sohn einer Landwirtsfamilie kurdischer Abstammung zur Welt kam. Blutrache führte dazu, dass Aksoy schon früh seinen Vater verlor. Die Streitigkeiten im Dorf gingen weiter, so dass Aksoys Familie die Türkei in Richtung Syrien verließ. Dort wurde Aksoy von Verwandten großgezogen. Lesen und schreiben hat er nie gelernt – in dem syrischen Dorf, in dem er aufwuchs, habe es keine Schule gegeben.
Im Jahr 1965 verschlug es ihn wieder zurück in die Türkei. Einer Anstellung in einer Lederfabrik folgte eine 18-monatige Ausbildung beim Militär. 1971 eröffnete Aksoy ein Café und heiratete ein Jahr später. Von 1976 bis 1992 gingen aus der Ehe fünf Kinder hervor. Da das Café nicht einträglich genug war, musste Aksoy von 1981 an sein Fladenbrot als Bauarbeiter verdienen.
Einen schweren Einschnitt in Aksoys Leben gab es 1991, als er aufgrund seiner kurdischen Herkunft verfolgt und schließlich verhaftet wurde. Insgesamt 15 Tage verbrachte er seinerzeit in türkischer Untersuchungshaft. Folter führte dazu, dass Aksoy monatelang seine Arme und Beine nicht mehr bewegen konnte, heute auf einem Ohr taub ist und ihn ständige Rückenschmerzen plagen. 1994 verkaufte er schließlich sein Grundstück in der Türkei und opferte sein gesamtes Erspartes, um nach Deutschland zu flüchten. Hier wurde ihm 1996 sein Asylantrag gewährt. Nach Stationen in Göppingen und bei Aalen verschlug es ihn am Ende nach Sersheim, wo er sich und seiner Familie 2002 ein altes Haus kaufte. Wie er denn jetzt die Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt in Schwäbisch Hall empfinde, wollte der Vorsitzende Richter der 3. Schwurgerichtskammer vom Angeklagten wissen. „Es wird einem dort die Freiheit genommen“, lautete die Antwort.
Der Prozess in Heilbronn wird am 7. März um 9 Uhr mit der Aussage des Opfers fortgesetzt.