Dienstag, 22. Mai 2012

Waffenfreie Zone




Mitarbeiter des Vollzugsdienstes kassieren die Marktgebühren. Hier beim Markt in Enzweihingen mit OB Gerd Maisch. Foto: Arning
Mitarbeiter des Vollzugsdienstes kassieren die Marktgebühren. Hier beim Markt in Enzweihingen mit OB Gerd Maisch. Foto: Arning

Vaihingen (aa). Die Krämermärkte in Vaihingen werden zur waffenfreien Zone. Ab dem kommenden Jahr dürfen keine Spielzeugwaffen mehr verkauft werden. Das ist eine Vorschrift in der vom Gemeinderat beschlossenen Marktordnung.
Die Regelungen des Binnenmarktes in der Europäischen Union schlägt bis auf das Marktwesen der Städte und Gemeinden durch. Der Gemeinderat der Stadt Vaihingen hat deshalb seine Marktordnung geändert und gleichzeitig die Marktgebühren neu festgesetzt. Die Standgebühren bei den Krämermärkten wurden leicht angehoben, die Gebühren für die Wochenmärkte gesenkt.
 Es klingt alles recht kompliziert. Ziel der neuen EU-Dienstleistungsrichtlinie (DLR) sei die Verbesserung des EU-Binnenmaktes für die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen, heißt es. Damit wolle man Schranken für Dienstleister abbauen und die Niederlassung beziehungsweise die Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistung in einem anderen Mitgliedsstaat der EU erleichtern. Das dürfe nicht vom Vorliegen einer Genehmigung abhängig sein. Es sei denn die öffentliche Ordnung, die öffentliche Sicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die Umwelt werde bedroht. Geschaffen werden soll eine einheitliche Stelle, über die alle erforderlichen Genehmigungen für die Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit abgewickelt werden (zum Beispiel Industrie- und Handelskammern, Stadt- und Landkreise).
 Das ist nun in der Vaihinger Marktordnung, die der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung im Jahr 2009 beschlossen hat, eingeflossen. Hier wird auf das (erst im Entwurf vorliegende) Gesetz über Einheitliche Ansprechpartner  für das Land Baden-Württemberg verwiesen. „Das Erlaubnisverfahren kann über einen Einheitlichen Ansprechpartner im Sinne des Gesetzes über Einheitliche Ansprechpartner abgewickelt werden.“ Die entsprechenden Paragrafen des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes würden zur Anwendung kommen. Die Genehmigungsfiktion besagt, dass eine beantragte Genehmigung nach Ablauf einer für die Entscheidung festgelegten Frist (drei Monate) als erteilt gilt.
 Neu geregelt ist in der Marktordnung unter anderem auch das Auswahlverfahren. Hier gilt künftig: Erzeuger vor Händler. Außerdem ist in einem neuen Paragrafen der Verkauf von Spielzeugwaffen auf Krämermärkten grundsätzlich verboten worden. Auch andere Kommunen haben nach dem Amoklauf von Winnenden ein entsprechendes Verkaufsverbot beschlossen.
 Die Marktgebühren waren letztmals im Jahr 1985 festgesetzt worden. Und zwar auf 1,50 Euro bei den Wochenmärkten sowie auf 3,30 Euro bei den Krämermärkten, jeweils pro angefangenem Frontmeter des Standplatzes. Damit wurde zuletzt eine Kostendeckung von 73 Prozent erreicht. Selbst die Teilnehmer an den Krämermärkten stuften die Vaihinger Sätze im Vergleich zu anderen Märkten als „sehr günstig“ ein.
 Um eine volle Kostendeckung zu erreichen, wäre bei den Wochenmärkten eine Gebühr von 1,12 Euro/Frontmeter, bei den Krämermärkten eine Gebühr von 4,43 Euro anzusetzen. Jetzt wird eine Kostendeckung von 80 Prozent angepeilt, wobei die Wochenmarktgebühren auf 1,00 Euro gesenkt (hier gibt es bisher schon eine Kostendeckung), die Gebühren für dem Krämermarkt auf 3,50 Euro angehoben werden. Beim Markt am Mittwoch – oft nur mit einem Stand – werden nach wie vor keine Gebühren erhoben. Das soll als Anreiz dienen, Erzeuger und Händler zu gewinnen.
 Woher kommen die Kosten für die Märkte überhaupt? Sie stammen aus der Vorbereitung, Organisation und Abwicklung der Veranstaltungen. So müssen die Markttage durch Mitarbeiter des Vollzugsdienstes betreut werden, es werden WC-Häuschen gestellt, Versicherungen abgeschlossen, Bauhofleistungen (Reinigung, Beschilderung) müssen verrechnet werden. Bei vier Vaihinger Markttagen (warum werden in der Kalkulation nur vier Tage angegeben, wo doch fünf Märkte stattfinden?) standen 2008 dem Aufwand von 9100 Euro Gebühren von 7924 Euro gegenüber, beim Horrheimer Pfingstmarkt beträgt das Verhältnis 2210:1643 Euro, beim Kirchweihmarkt in Enzweihingen sind es 2335:1692 Euro.




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