Montag, 21. Mai 2012

Schulhofordnungen erlassen






Schulhof in Enzweihingen. Foto: Arning
Schulhof in Enzweihingen. Foto: Arning

Vaihingen (aa). Für diverse Vaihinger Schulhöfe gilt ab dem neuen Jahr eine Benutzungsordnung. Damit verschafft sich die Stadtverwaltung eine Handhabe gegen Störenfriede. Grundsätzlich dürfen die Schulhöfe außerhalb der Schulzeiten öffentlich genutzt werden.
Es muss offensichtlich alles geregelt sein. Auch Dinge, die eigentlich normal sind. Dass die Schulhöfe nicht mit Kraftfahrzeugen befahren werden dürfen, dass ruhestörender Lärm zu unterlassen ist, dass Anpflanzungen nicht ausgegraben werden dürfen, dass Beschriftungen auf Bänken, Wänden oder Schildern nicht zulässig sind, dass Hunde auf den Schulhöfen nichts zu suchen haben, dass Abfall nicht weggeworfen werden darf. Auch das Ausspucken soll bitteschön unterbleiben.
Die zentrale Aussage der vom Gemeinderat erlassenen Benutzungsordnung ist aber: Grundsätzlich sind die Schulhöfe auch außerhalb der Unterrichtszeiten nutzbar. Von Schule zu Schule sind die Öffnungszeiten jedoch unterschiedlich. Und die Regelungen gelten auch nicht für alle Schulhöfe der Stadt. In manchen Orten sah man keinen Handlungsbedarf. Ausgegangen war die Initiative von der Grund- und Hauptschule Enzweihingen.
Der Gemeinderat hat am Mittwoch für folgende Schulen diese Regelungen beschlossen (zwei Gegenstimmen): Am Stromberg-Gymnasium Vaihingen ist der Schulhof außerhalb der Schulzeiten (Ferien, Wochenende) von 8 bis 22.30 Uhr zur Nutzung freigegeben, während des Schulbetriebes von Montag bis Freitag von 17.30 bis 22.30 Uhr. In Gündelbach darf der Schulhof außerhalb des Schulbetriebes von 8 bis 20 Uhr genutzt werden, ansonsten von 16 bis 20 Uhr. An der Grund- und Hauptschule Enzweihingen gelten die Zeiten 8 bis 22 Uhr und 17.30 bis 22 Uhr. In Ensingen darf der Schulhof außerhalb der Schulzeiten von 6.30 bis 20 Uhr genutzt werden, ansonsten von 15.30 bis 20 Uhr. Für Horrheim gelten wiederum ganz andere Bestimmungen: Hier wird der Schulhof in der Zeit vom 1. April bis 30. September täglich zwischen 14 und 20 Uhr zur öffentlichen Nutzung freigegeben, in der Zeit zwischen dem 1. Oktober und dem 31. März gilt der Zeitraum 14 bis 18 Uhr.
Für Kleinglattbach wurde kein Beschluss gefasst. Hier hatte es offensichtlich im Protokoll der Ortschaftsratssitzung einen Schreibfehler gegeben. Es müsse heißen, dass der Ortschaftsrat der Regelung nicht zustimme, meinte der Kleinglattbacher CDU-Stadtrat Matthias Siewert. Das Wort „nicht“ fehle jedoch.
Im Gemeinderat kamen Zweifel auf, ob sich durch die Regelung etwas ändert. Es sei ein Stück Alibi, war eine Meinung. Dadurch habe man künftig aber eine Handhabe, gegen Störer vorzugehen, lautete eine Begründung. Was jetzt kommt, sind die „Täfele“ auf den Schulhöfen. Damit alles auch ganz klar ist.


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