Montag, 21. Mai 2012

Autoaufbrecher verurteilt


Ein Teil des Diebesguts. Foto: VKZ-Archiv
Ein Teil des Diebesguts. Foto: VKZ-Archiv

Vaihingen (aa) – Oberamtsanwalt Erich Müller muss tief Luft holen, als er gestern zur Verlesung der Anklageschrift ansetzt. 24 Minuten lang betet er den Sachverhalt herunter. Es geht vor dem Schöffengericht um insgesamt 40 Diebstahlsdelikte in besonders schwerem Fall. Konkret: Verhandelt wird die Serie von Autoaufbrüchen aus dem Frühjahr im Raum Vaihingen.
„Ermittlungserfolg: Fahrzeugaufbrecher gefasst.“ So lautet am 9. Juli die Schlagzeile in der VKZ. Jetzt soll Recht gesprochen werden. Die beiden Hauptangeklagten sind aus den Justizvollzugsanstalten Schwäbisch Hall beziehungsweise Heilbronn nach Vaihingen gebracht worden. In Handschließen werden sie in den Gerichtssaal geführt. Der dritte Mann muss sich nur als Hehler verantworten.
Alle sind in der ehemaligen Sowjetunion aufgewachsen und haben sich in Deutschland mehr schlecht als recht eingefunden. Einer geregelten Arbeit sind sie kaum nachgegangen; irgendwann haben sie Drogen genommen, die finanziert werden müssen. So starten Boris, 22, und Ivan, 26, (Namen von der Redaktion geändert) ihre Einbruchsserie – einzeln und gemeinsam. Im März werden in Heilbronn und Brackenheim die Scheiben von Autos zertrümmert und aus den Fahrzeugen alles mitgenommen, was einigermaßen Erlös verspricht. Vor allem sind es Navigationsgeräte, Fotoapparate, Geldbörsen… Im Mai wird der Bereich Vaihingen heimgesucht. Boris plündert in Oberriexingen im Primelweg, in der August-Lämmle-Straße, im Dahlienweg und im Birkenweg Pkws aus, erbeutet Digitalkameras, Mobiltelefone, Geldbeutel und Navigationsgeräte. Eine Woche später sind Boris und Ivan in Ensingen (Gündelbacher Straße, Dennefstraße, Hohenstaufenstraße, Robert-Koch-Straße, Jägerstraße und in der Mangoldstraße) „bei der Arbeit“. Die Beute ist ähnlich. Ivan ist in der Nacht vom 5. auf den 6. Mai in Kleinglattbach, wo er auch wohnt, „auf Tour“ (Lavendelweg, Weizenstraße, Platanenstraße, Roßwager Straße…) und treibt am 23. und 24. Mai in Horrheim (Knieselweg, Eichenstraße, Mühlenring) sein Unwesen. Am 3. Juli plündert er wieder in Kleinglattbach (Silcherstraße, Uhlandstraße, Kurze Straße) Fahrzeuge aus. Wenige Tage später bereitet die Polizei dem Treiben dann ein Ende. Sie meldet: Wir haben die mutmaßlichen Täter.
Was bei der Verhandlung auffällt: Immer wieder liest der Oberamtsanwalt vor: „…entwendete aus einem unverschlossen abgestellten Fahrzeug…“ Doch darüber müssen Richter Thomas Bossert und seine beiden Schöffen nicht urteilen. Zunächst knöpfen sie sich den dritten Mann vor, der angeblich gestohlene Ware gekauft hat und sich wegen Hehlerei verantworten muss: Eine Minolta-Digitalkamera aus einem Bruch in Ensingen und ein Navigationsgerät. Der 29-jährige Kraftfahrer, in Bühl wohnend, hat vor der Polizei den Ankauf zugegeben, streitet aber vor Gericht alles ab: „Die beiden ließen die Dinge in meiner Wohnung liegen.“ Im Verlauf der Verhandlung gibt der Mann allerdings wohl oder übel zu, dass da Geld geflossen ist: „Wenn die das sagen, ist es wohl richtig.“
Teure Designer-Klamotten
weggeworfen
 Boris und Ivan versuchen erst gar nicht, etwas abzustreiten. Nur zwei Fälle will Ivan nicht auf seine Kappe nehmen: Da geht es um eine Lederjacke und um zwei Taschen mit Designer-Klamotten im Wert von 23000 Euro. Die Taschen standen im Kleinglattbacher Lavendelweg in einem VW Touareg mit H-Kennzeichen. „Ich hab den Wert der Kleider nicht erkannt“, sagt Ivan. „Kein normaler Mensch lässt so teure Sachen in einem Auto liegen. Die Tasche habe ich auf einer Baustelle weggeworfen.“
Richter Bossert will sich noch ein Bild über die Lebensumstände machen. Boris erzählt mit Hilfe der Dolmetscherin, dass er 2002 auf Drängen der Mutter aus Bischkek in der Russischen Förderation nach Deutschland kam, weil hier schon der Vater lebte. Zwei Jahre habe er sich ohne Papiere durchgeschlagen, zwischendurch sei er mal nach Spanien abgehauen. Mit dem Vater habe er sich nicht verstanden. Einen Monat habe er auch mal gearbeitet. 2006/2007 sei er mit Drogen in Kontakt gekommen. Und er habe dann halt Geld gebraucht. Lakonisch beschreibt er es: „Zuerst über die Nase, dann gespritzt – jetzt Knast.“ „Wie soll es mit Ihnen weitergehen?“, fragt der Richter. Antwort: „Ich weiß es nicht.“ Eines ist sicher: Boris droht auf jeden Fall die Abschiebung.
Ivan ist seit 1997 in Deutschland. Er hat hier den Hauptschulabschluss gemacht, als Hilfs- und Zeitarbeiter gejobbt, ein Kind in die Welt gesetzt, Gefängniserfahrung geschnuppert und es auf sieben Einträge im Bundeszentralregister gebracht (unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung).
Wie soll bestraft werden? Oberamtsanwalt Müller fordert für Ivan zwei Jahre und zwei Monate – natürlich ohne Bewährung, für Boris sollen es insgesamt 18 Monate sein, auch ohne Bewährung. Der Hehler soll eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 25 Euro bezahlen. Die Anwältin von Ivan sieht ein Jahr und zehn Monate als ausreichend an. Er habe Vernunft bewiesen, indem er alles zugebe: „Sonst würden wir hier Tage und Wochen verhandeln.“ Für den Pflichtverteidiger von Boris ist es keine Frage, dass bestraft werden muss: „Die Vorfälle sind objektiv gesehen ganz schlimm. Aber es kommt auch auf die subjektive Sicht an. Der junge Mann hatte doch überhaupt keinen Halt in seiner Familie. Er war in einer äußersten Notlage.“
Das Urteil: Ivan muss ein Jahr und elf Monate ins Gefängnis (21 Einzeldelikte und sieben gemeinschaftliche Fälle); die derzeit laufende Haftstrafe wird in das Urteil einbezogen. Boris fängt sich ein Jahr und drei Monate ein (zehn bzw. sieben Fälle). Der Hehler bekommt 90 Tagessätze à 25 Euro aufgebrummt (also 2250 Euro). Die Hauptangeklagten akzeptieren das Urteil an Ort und Stelle. Nur der Hehler will es nicht fassen und versucht zu protestieren. Dass Ivan und Boris am Ende noch persönliche Dinge, die von der Polizei eingezogen wurden, zurückhaben wollen (zum Beispiel Chip vom Handy), will Richter Bossert dann doch nicht einsehen: „Das wirkt ja schon lächerlich. Sie haben die Leute in großem Stil beklaut…“


Seitenanfang