Pipeline-Verantwortliche im VKZ-Gespräch
Vaihingen (ub) – „Es ist ein schwieriger Abstimmungsprozess“, sagt Andreas Johnen, zuständiger Jurist für das Wegerecht bei der Ethylen-Pipeline Süd. Aber trotzdem sei er zuversichtlich, dass es auch im Raum Horrheim und Gündelbach eine tragfähige Lösung geben werde. Für Ende Januar/Anfang Februar kündigte Johnen im Gespräch mit der Vaihinger Kreiszeitung ein Treffen mit Vertretern der Stadtverwaltung Vaihingen und des Naturschutzes an.
Dabei müssen die Pipeline-Manager eine einvernehmliche Lösung anstreben. Eine Enteignung kann es bei diesem Projekt nicht geben, die Grundstückseigentümer müssen freiwillig den Grund und Boden für die 25 Zentimeter dicke und ein Meter tiefe Röhre zur Verfügung stellen. Zwar wurde der Bereich zwischen Horrheim und Gündelbach lange Zeit von Verhandlungen ausgespart, aber seit rund eineinhalb Monaten laufen die Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern. Johnen: „Das heißt aber nicht, dass wir uns im Stuhl zurücklehnen und nichts mehr tun. In Gesprächen mit den Verantwortlichen wollen wir eine kompromissfähige Trasse zustande bringen.“
So hat der Beschluss des Vaihinger Gemeinderats und der Ortschaftsräte in Horrheim und Gündelbach nach wie vor Bestand, der fordert, dass die Ethylen-Pipeline neben der bereits seit 40 Jahren bestehenden Transalpinen Ölleitung (TAL) verlaufen soll und nicht entlang der Umgehungsstraße (siehe Karte oben) und mitten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Im Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfahrens hat aber das Regierungspräsidium Stuttgart dem Ansinnen aus Vaihingen eine Abfuhr erteilt: Die favorisierte Parallelleitung bedeute zu große Einschnitte in das FFH-Gebiet und beinhalte bautechnische Schwierigkeiten (die VKZ berichtete). Diese Haltung unterstreichen auch Johnen und Dr. Susanne Häsler von der Kommunalentwicklung GmbH, die in Baden-Württemberg für die EPS die Öffentlichkeitsarbeit betreut: „Der Fleckenwald ist für die EPS-Pipeline Tabu-Zone.“
Die EPS sei im Grundsatz gehalten, entlang von bestehenden Leitungen ihre Pipeline zu verlegen. Im Bereich Horrheim/Gündelbach sei dies aber nicht möglich: „In den Fleckenwald kommen wir nicht rein.“ Das sei aber kein spezifisches Problem, sondern das Resultat aus der Abwägung zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Forst. Johnen: „Deshalb müssen wir uns hier mit dem Naturschutz noch einmal an den Tisch setzen und über Lösungen nachdenken. Eine weitere Option ist auch, die Pipeline näher an die Straße heranzurücken.“
Einen Vorteil sehen die Pipeline-Planer: Die Sinnhaftigkeit der Ethylen-Röhre werde auch in Horrheim und Gündelbach nicht bestritten. Johnen: „Es ist die Aufgabe, dass die Leute hier nachvollziehen können, dass der jetzt vorgelegte Trassenverlauf doch nicht so schlecht ist.“
EPS-Wegerecht-Experte Johnen bestätigt aber auch, dass es bereits einige Grundstückseigentümer gebe, die bereit seien zu unterschreiben. Für die von der EPS angebotene Entschädigung für das Verlegen der Leitung gibt es konkrete Richtlinien: Die zu entschädigende Fläche umfasst einen sechs Meter breiten Schutzstreifen. Die sogenannte Dienstbarkeitsentschädigung, die sich an 20 Prozent des Verkehrswertes je Quadratmeter (8 Euro) orientiert, beträgt 1,60 Euro je Quadratmeter. Dazu kommt noch ein Verfahrenszuschlag von 1,30 Euro je Quadratmeter. Mit 50 Euro je Eigentümer rechnet die EPS noch eine Aufwandspauschale hinzu. Bei einer Grundstückslänge von 150 Metern kommt das Münchner Unternehmen EPS zu einer Aufwandspauschale von rund 2700 Euro.
„Wir sind natürlich bestrebt, die Sache so schnell wie möglich abzuwickeln“, betonen Johnen und Häusler im VKZ-Gespräch. Nach der internen Zielvorgabe soll im zweiten Quartal 2008 Baubeginn für die Pipeline im Gebiet des Regierungspräsidiums Stuttgart sein. Johnen: „Ich bin zuversichtlich, dass wir vernünftig miteinander kommunizieren können.“ Demgegenüber steht allerdings die Aussage von Vaihingens Bürgermeister Wilfried Nestle: „Wir haben eine versteinerte Situation in Horrheim und Gündelbach.“
