Montag, 21. Mai 2012

Grüne feiern Sieg über Universität


Dr. Christoph Then (links) und Armin Zeeb. Foto: p
Dr. Christoph Then (links) und Armin Zeeb. Foto: p

Vaihingen (sr) – Die Vaihinger Grünen freuen sich über einen „Erfolg im Kampf David gegen Goliath“, wie Kreisrat Armin Zeeb es ausdrückt. Gemeinsam mit Mitstreitern hatte der Ortsverband der Grünen beim Europäischen Patentamt in München eine Beschwerde gegen eine Patentierung embryonaler Stammzellen eingelegt – und zu guter Letzt am 20. November in München Recht bekommen.
Eine Eizelle von hier und das Erbgut von dort. Oder: Ein paar Stammzellen vom Mensch ins Tiergehirn injiziert und schon entsteht im Labor ein Organismus mit einem Zellcocktail, wie ihn Mutter Natur so nicht geplant hat. Keine Zukunftsmusik, fast nichts ist mehr unmöglich in den Forschungseinrichungen rund um den Globus. Die Biotechnologie eröffnet atemberaubende Dimensionen – im positiven wie im negativen Sinne. Und viele Forscher möchten sich ihre Errungenschaften aus der Petrischale patentieren lassen. Nicht alle Zeitgenossen teilen die Begeisterung für die Manipulation am Erbgut und an der Originalität der Zellen. Besonders ein Patent der Universität Edinburgh aus dem Jahr 1999 erhitzte die Gemüter. Auch die Vaihinger Grünen gaben Obacht und klopften den schottischen Forschern jetzt erfolgreich auf die Finger.
1200 Mark Gebühr musste der Ortsverein der Partei mit Unterstützung seines Kreisverbandes vor sieben Jahren berappen, um Einspruch gegen das von der Universität Edinburgh eingereichte Patent einzulegen. „Gut angelegtes Geld“, kommentiert Parteimitglied Hans-Jörg Schaller. Der Patentexperte hatte letztendlich die zündende Begründung formuliert, um das Patent der Universität Edinburgh in Bezug auf embryonale Stammzellen für nichtig zu erklären.
Bereits im Jahr 1993 hatte die schottische Uni beim Europäischen Patentamt (EPA) ein Verfahren zur Isolierung, Anreicherung und Selektion von Stammzellen zum Patent eingereicht. Ebenso die Entnahme „tierischer“ Zellen aus Embryonen und die genetische Veränderung dieser Zellen sowie die Züchtung der daraus entstehenden Lebewesen, alles wurde dann im Jahr 1999 vom EPA zum Europäischen Patent mit der Nummer 695351, von den Gegner kurz „Teufelspatent“ genannt, erklärt. Die Patentinhaberin verwies laut Umweltorganisation Greenpeace „ausdrücklich darauf, dass von ihrem Patent der Mensch in allen Detail-Ansprüchen mit betroffen ist“. Dr. Christoph Then von Greenpeace: „Patente beziehen sich immer auch auf das Produkt der Genveränderung. In diesem Fall sind daher auch die gentechnisch manipulierten menschlichen Embryonen und sich daraus möglicherweise entwickelnde Menschen betroffen.“ Eben jener Dr. Then von Greenpeace sei es gewesen, der die Patenterteilung überhaupt bemerkt und öffentlich gemacht habe, sagt Ingenieur Hans-Jörg Schaller. Im September 2000 hat der Ortsverband Vaihingen der Grünen gemeinsam mit dem Kreisverband Ludwigsburg Einspruch gegen das europäische Patent der Uni Edinburgh eingelegt. Die Vorarbeiten für das Unterfangen, das Wälzen und Ordnen von Papierbergen, fanden beim damaligen Vorsitzenden der Vaihinger Grünen, Armin Zeeb, am Esszimmertisch statt. Weitere 13 Organisationen legten Einspruch gegen die Patenterteilung ein, darunter Greenpeace, die Deutsche Forschungsgemeinschaft und Vertreter aus den Niederlanden, Frankreich, Österreich und Italien. Im Sommer 2002 erfolgte durch die Einspruchsabteilung des Europäischen Patentamts eine Beschränkung des „Teufelspatents“.
 Tierische und menschliche embryonale Stammzellen wurden demzufolge von dem Patent der Universität Edinburgh ausgeschlossen. Es erstreckte sich künftig nur noch auf Zellen, die nicht aus Embryonen gewonnen werden, so genannte adulte Stammzellen. Hiergegen legte wiederum die schottische Universtiät Beschwerde ein. Bis zum Herbst dieses Jahres habe es gedauert, „bis die Technische Beschwerdekammer des EPA den Versuch der Universität Edinburgh, erneut in die Schöpfung eingreifen zu wollen, endgültig zurückgewiesen hat“, so Armin Zeeb nach der mündlichen Verhandlung im November in München. Nur noch vier der urspünglich 14 Protestparteien waren zu der Abschlussverhandlung erschienen. Das entscheidende Argument für den Durchbruch der Gegner trug Schaller bei dieser Gelegenheit vor, woraufhin die Patentinhaberin ihre Beschwerde zurückzog. Armin Zeeb: „Die meisten Einsprüche nannten als Einspruchsgrund die öffentliche Ordnung und die guten Sitten.“ Doch Schaller erkannte, dass eine erfolgreiche Einspruchsbegründung umfassender sein müsse. „Aus diesem Grund“, so Schaller, „bemühte der Ortsverein Vaihingen gemeinsam mit dem Kreisverband unter anderem das ausdrückliche Verbot der Patentierung des Menschen. Desweiteren das Verbot des Eingriffs in das menschliche Erbgut.“
Außerdem wurde angeführt, dass das Patent den beanspruchten Gegenstand nicht so deutlich und vollständig offenbare, dass ein Fachmann ihn ausführen könne. „Diese nicht ausreichende Offenbarung hat zur Zurückweisung der Beschwerde der Universität geführt“, so der Patentexperte. Von Vaihingen aus sei es gelungen, freut sich Kreisrat Zeeb, „die Welt ein klein wenig besser zu machen, ein Sieg der Menschlichkeit“. Der Wermutstropfen für Zeeb: „Derzeit genehmigt das Europäische Patentamt jedoch immer mehr Patente auf Pflanzen, Tiere und menschliche Gene.“ Dr. Christoph Then befürchtet trotz des Erfolges in München, dass das Patent der Universität Edinburgh problematisch bleibt. Greenpeace fordert ein generelles Verbot von Patenten auf Pflanzen, Tiere, Menschen und ihre Gene.


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