Vaihingen (ub) – In Vaihingen schütteln die Verantwortlichen nur die Köpfe. „Das produziert eine versteinerte Situation in Horrheim und in Gündelbach“, sagt Bürgermeister Wilfried Nestle. „Wir sind tief enttäuscht, weil wir nichts von den Pipeline-Betreibern und vom Regierungspräsidium hören“, schimpfen die Ortsvorsteher Stefan Wasserbäch aus Horrheim und Thomas Fritzlar aus Gündelbach.
Im Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfahrens für das Projekt Ethylen-Pipeline Süd (EPS) der EPS GmbH & Co.KG hat das Regierungspräsidium Stuttgart im November 2007 sechs kleinere Änderungsverfahren eingeleitet. Die Einleitung weiterer acht Änderungsverfahren erfolgt in diesen Tagen mit neuer Auslegung der Planunterlagen. Die insgesamt 360 Kilometer lange Pipeline geht von Münchsmünster (Bayern) über Karlsruhe bis nach Ludwigshafen (Rheinland-Pfalz). Sieben Ethylen (der Rohstoff vieler Kunststoffe) erzeugende Unternehmen aus Bayern wollen mit der 25 Zentimeter starken Leitung via Ludwigshafen Produktionsstandorte in Frankreich, den Niederlanden oder Norddeutschland erschließen. Der hierbei 134 Kilometer lange Planfeststellungsabschnitt im Regierungsbezirk Stuttgart erstreckt sich über den Ostalbkreis, den Rems-Murr-Kreis und den Landkreis Ludwigsburg.
Mit den Änderungen geht die Vorhabensträgerin der Ethylen-Pipeline auf Anregungen und Bedenken von betroffenen Grundstückseigentümern sowie von Trägern öffentlicher Belange ein. So wurden im Planfeststellungsverfahren die rund 400 erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen von rund 106 Trägern öffentlicher Belange vom Regierungspräsidium und der Vorhabensträgerin ausgewertet. Mit den hieraus gewonnenen Informationen und Erkenntnissen hat die Vorhabensträgerin in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Teilbereiche der ursprünglichen Leitungsführung nochmals überdacht und jetzt als Änderung beantragt; diese sind nunmehr Gegenstand der laufenden Änderungsverfahren.
Im Landkreis Ludwigsburg wurde der Verlauf an verschiedenen Punkten geändert. Zwischen Besigheim und Bietigheim soll die Leitung zwölf Meter nach Süden verlegt werden, damit sie die ebenfalls geplante Süddeutsche Erdgasleitung nicht tangiert. Zwischen Kleiningersheim und Pleidelsheim wird der Verlauf verändert, um das Naturschutzgebiet „Oberes Tal“ weniger zu belasten. In Sersheim ist das Gebiet „Hagbusch“ von der Umplanung betroffen.
Und der Raum Vaihingen? Die beiden Ortschaftsräte in Horrheim und Gündelbach sowie der Vaihinger Gemeinderat fordern, dass die Ethylen-Pipeline neben der bereits seit 40 Jahren bestehenden Transalpinen Ölleitung (TAL) verläuft und nicht entlang der Umgehungsstraße und mitten durch unberührte Landschaften. Bereits beim Erörterungstermin in Stuttgart wurde im April die Delegation aus Vaihingen enttäuscht (die VKZ berichtete): Ein Behördensprecher machte damals klar, dass die favorisierte Parallelleitung in Horrheim und Gündelbach nicht zustande kommen könne, weil sonst zu große Einschnitte in FFH-Gebiete (Flora, Fauna, Habitat) drohen würden. Und ein Ausnahmeverfahren in Brüssel werde es nicht geben. So habe weiterhin der Trassenverlauf von Sersheim kommend entlang der Umgehungsstraße nach Gündelbach Priorität – ungeachtet dessen, dass Dutzende von Grundstückseigentümern betroffen sind und dass dreimal die Metter gequert werden muss.
Mehrmals – das letzte Mal vor drei Wochen – hat die Verwaltung dem Vorhabensträger empfohlen, Kontakt mit dem Naturschutz aufzunehmen, ob ein Trassenverlauf nicht doch neben der bestehenden Ölleitung möglich wäre. Nestle zur VKZ: „Was nützt ein Planfeststellungsverfahren des Regierungspräsidiums, wenn es keine Einigung vor Ort gibt.“ Und bei einem privaten Leitungsvorhaben sei keine Enteignung möglich. „Ich wundere mich schon über das Verhalten der EPS.“ Der Vorhabensträger müsse sich bewegen.
So wird die Lage auch in den Verwaltungsstellen in Horrheim und Gündelbach gesehen. Wasserbäch: „EPS konnte uns bis zum heutigen Tag nicht erklären, wieso die Trasse entlang der Landesstraße verlaufen soll. Die sind in einer Bringschuld.“ In den Ortschaftsräten sei man nicht grundsätzlich gegen die Ethylen-Pipeline, sondern gegen den geplanten Verlauf.
Bei den laufenden Änderungsverfahren ist der Beschluss des Vaihinger Gemeinderats auf jeden Fall nicht erfasst worden. Ein Sprecher des Regierungspräsidiums Stuttgart gestern Nachmittag auf VKZ-Anfrage: „Wir hatten die Abwägung zwischen zwei Trassen. Dabei wäre die von Vaihingen vorgeschlagene Trasse entlang der Öl-Pipeline mit erheblichen Eingriffen in das FFH-Gebiet und bautechnischen Schwierigkeiten verbunden gewesen.“ So habe man sich für die Trasse entlang der Landesstraße entschieden. Allerdings bestätigte das RP auch die Einschätzung aus dem Vaihinger Rathaus: Eine Enteignung gebe es nicht.
In einer aktuellen Mitteilung des Regierungspräsidiums Stuttgart heißt es: Aus der Sicht eines Grundstückeigentümers stellt die Verlegung einer fremden Leitung durch das eigene Grundstück häufig einen nicht gewollten Eingriff dar. So ist nachvollziehbar, wenn die Leitung zunächst von den betroffenen Grundstückseigentümern auf Ablehnung stößt. Bei der Planung eines solchen Großvorhabens, das der Rohstoffversorgung der Chemieindustrie in Bayern und Ludwigshafen dient und damit auch langfristig in erheblichem Umfang Arbeitsplätze sichert, ist es jedoch in Anbetracht der Gesamtlänge der Leitung nicht immer möglich, auf alle Wünsche nach einem anderen Leitungsverlauf einzugehen. Anderenfalls könnte eine solche Leitung nirgends gebaut werden. Für eine Änderung des ursprünglich vorgesehenen Trassenverlaufs müssen daher jeweils besondere und gewichtige Gründe sprechen.
Dabei sei es Aufgabe des Regierungspräsidiums, als Planfeststellungsbehörde aus den vielen verständlichen Änderungswünschen diejenigen herauszufiltern, die auch mit Blick auf die Umwelt und die Gleichbehandlung vergleichbarer Sachverhalte berechtigt sind. „Das Regierungspräsidium ist bestrebt, auch weiter bestmöglich die Interessen der von der Leitung Betroffenen und die Belange der Umwelt zu wahren und die verträgliche Umsetzung dieses wichtigen Infrastrukturprojekts mit entsprechenden Zusagen der Vorhabensträger und durch Schutzauflagen zu sichern“, betont der Stuttgarter Regierungspräsident Dr. Udo Andriof.
