Montag, 21. Mai 2012

Warten auf die Anklage aus Heilbronn






Sersheim (aa). Hat eine Sersheimer Rathausmitarbeiterin über Jahre hinweg in die Kasse gegriffen? So lautete am 27. November die Überschrift in der Vaihinger Kreiszeitung. Es ging am Ende um rund 498000 Euro, die über mehrere Jahre hinweg in falsche Kanäle flossen. Was ist aus dem Fall geworden? Die VKZ hat nachgehakt.
Frage an den Leiter der Vaihinger Kripo-Außenstelle: „Wie sieht es aus?“ Günther Jungmanns Antwort: „Unsere Ermittlungen sind seit einiger Zeit abgeschlossen. Die Ergebnisse liegen bei der Staatsanwaltschaft in Heilbronn.“ Bei der Frage nach Inhalten lacht der Erste Polizeihauptkommissar: „Wenn ich Ihnen die sagen würde, hätte ich ein Problem mit den Staatsanwälten.“
Anruf in Heilbronn. Dort macht sich Pressestaatsanwalt Harald Lustig beim Sachbearbeiter kundig. Ja, sagt er, man wollte die Angelegenheit im Sommer 2009 zum Abschluss bringen, „doch es wird sich noch etwas hinziehen“. Jetzt spricht Lustig von Ende September, Anfang Oktober. Details zu den Ermittlungen der Polizei will natürlich auch der Staatsanwalt nicht nennen. Und wo der Fall verhandelt wird, vermag er auch noch nicht einzuschätzen. Wie gesagt, der bearbeitende Kollege sei noch nicht durch.
Zum Hintergrund: Eine Verhandlung vor dem Vaihinger Schöffengericht ist möglich, wenn das beantragte Strafmaß nicht über vier Jahre Freiheitsentzug liegt; ansonsten ist die Strafkammer beim Landgericht Heilbronn zuständig.
Unter der Hand wurde gehört, „dass ein paar interessante Aspekte aufgetaucht sind“. Doch die Quellen will niemand in der Zeitung lesen. Anruf bei Bürgermeister Jürgen Scholz im Sersheimer Rathaus. Auch der weiß, dass die Kriminalpolizei die Ermittlungen abgeschlossen hat; der Sachbearbeiter bei der Staatsanwaltschaft ist nach seinem Kenntnisstand in Urlaub (er war in Urlaub).
Die beschuldigte Mitarbeiterin stehe inzwischen nicht mehr in den Diensten der Gemeinde; das arbeitsgerichtliche Verfahren sei abgeschlossen, teilt Scholz wenigstens mit. Die Frau habe zwar gegen die Kündigung Einspruch erhoben, sei aber zu zwei Verhandlungsterminen nicht erschienen. Das danach ergangene Versäumnisurteil sei wirksam. Laut Scholz deutet viel auf eine Alleintäterschaft hin; dennoch habe man sicherheitshalber noch einen weiteren Strafantrag gestellt, der das private Umfeld der ehemaligen Mitarbeiterin betreffe. Dadurch komme man eventuell zu einem Teil des Geldes.
Bei einer Routineprüfung waren im vergangenen Jahr die Fehlbeträge in der Gemeindekasse entdeckt worden. War zunächst „nur“ von 220000 Euro die Rede gewesen, so soll es unterm Strich etwa eine halbe Million sei. Ob es am Ende noch mehr ist, lässt derzeit niemand heraus.
Alle Spuren weisen auf die Täterschaft einer im Nachbarort wohnenden Frau hin, die schon bei der Gemeinde gelernt hatte und als absolute Vertrauensperson galt. Nachweislich seien bereits vor über zehn Jahren Beträge aus der gut bestückten Barkasse – sie enthielt zum Teil höhere Beträge, als gesetzlich zugelassen – entnommen worden, für die dubiose Ausgleichsbuchungen mit gefälschten Unterschriften erstellt wurden, so dass das Geld nie auf den Konten der Gemeinde landete. Der Mitarbeiterin wurde offensichtlich blind vertraut. Im Rathaus hat man inzwischen ein neues Kassensystem eingeführt und die Barkasse abgeschafft. Die Bürger müssen Beträge von mehr als 500 Euro überweisen oder per EC-Karte bezahlen.
Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) Baden-Württemberg hatte im Februar im Gemeinderat ihren Bericht vorgelegt und darin den „Geldabfluss“ von 498000 Euro bestätigt. Die Prüfer hatten zudem vergeblich Dokumente zu internen Prüfungen gesucht. Zahlreiche Unterlagen waren im Schredder gelandet und damit wohl gezielt unbrauchbar gemacht worden.




Seitenanfang