Freitag, 18. Mai 2012

Kokainhandel in der Kneipe




Vaihingen (aa). Die „Vertrauensperson“ kam im Auftrag der Kriminalpolizei und kaufte das Rauschgift in der Kneipe – bis am 20. April die Handschellen klickten. „Verstoß gegen das BtmG“ lautete die Anklage, mit der sich das Vaihinger Schöffengericht auseinandersetzen musste.
Die beiden Angeklagten werden „geschlossen“ in Saal 7 des Vaihinger Amtsgerichts vorgeführt. Seit vier Monaten sitzen sie in Schwäbisch Gmünd beziehungsweise Stammheim hinter Schloss und Riegel. Der Vertrauensperson (VP) der Polizei haben sie bei ihren Geschäften zu sehr vertraut. Im April verkaufte ihr der Wirt der Kneipe viermal Kokain, einmal 0,8 Gramm für 90 Euro, dann 1,9 Gramm für 180 Euro, am 14. April waren es rund zehn Gramm (800 Euro), ebenfalls am 20. April, dem Tag, an dem die Ermittler dann dem Treiben ein Ende setzten. Verhandlungen liefen zudem über die Lieferung von 100 Gramm Kokain.
 Nach Hinweisen hatten sich die Rauschgiftfahnder im Frühjahr das Lokal ausgesucht und ihre VP angesetzt. Die hatte offenbar keinerlei Probleme, mit dem Wirt, der einen Dealer in der Hinterhand hatte, in Kontakt zu kommen. Natürlich sei der Kauf nicht provoziert worden, betonen die beiden Polizisten, die als Zeugen vor Gericht auftreten. Das sei ja nicht erlaubt. Da kann der Verteidiger des Rauschgiftlieferanten nur milde lächeln. Natürlich sei die Akte so verfasst worden, dass ein provoziertes Geschäft umgangen werde. „Wenn ich beim Bäcker Brötchen kaufen will, sage ich ja auch, wie viele ich will.“
„Sechs selbstständige Handlungen des gewerbsmäßigen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln, ohne dafür die Erlaubnis des Bundesinstituts für Arzneimittel zu besitzen“ wirft Staatsanwältin Katrin Fischer den beiden Männern vor. Vier Vergehen und zwei Verbrechen (das hängt von der Menge ab) hat sie ausgemacht.
Der Dealer stammt aus Sierra Leone. Er kam im Jahr 2000 als Asylant nach Deutschland, ist verheiratet, hat aber mit einer anderen Frau, die „zufällig“ den gleichen Namen wie er hat, zwei Kinder im Alter von einem und acht Jahren. Der 37-Jährige hat mal da, mal dort gejobbt. Weil er angeblich Stress mit seiner Frau bekommen habe, habe er vor eineinhalb Jahren begonnen, Drogen zu konsumieren. Zudem ist er HIV-positiv. Als Richter Jochen Schuff später einen Auszug aus dem Zentralregister vorliest, ist dort allerdings ebenfalls von Drogenkonsum schon im Jahre 2006 die Rede und von einer Verurteilung wegen des gleichen Vergehens, wie es in Vaihingen angeklagt ist.
Der Afrikaner hat dem Gastwirt das Rauschgift geliefert; woher er es hatte, will er lieber nicht sagen. Der 38-jährige Kneipenpächter, gelernter Kellner, geschieden und seit 1993 selbstständig, gibt vor dem Schöffengericht ungeschminkt zu, seit rund zwei Jahren kokainsüchtig zu sein, Marihuana geraucht und viel zu viel Alkohol getrunken zu haben. Am Ende sei er kaum noch in der Lage gewesen, die hohe Pacht für das Lokal zu bezahlen. Da seien in manchem Monat kaum 800 Euro übrig geblieben. Er wolle jedoch weg von den Drogen und vom Alkohol, beteuert er, habe im Gefängnis schon Kontakte zur Drogenberatung und zu den Anonymen Alkoholikern aufgenommen, eine Therapie sei genehmigt.
Rauschgift war von
schlechter Qualität
Beide Angeklagten, deren Telefongespräche von der Kripo überwacht wurden, räumen die Vorwürfe ein – mit Abstrichen, denn der 100-Gramm-Deal sei ja nicht zustande gekommen. Das lag wohl auch am Umstand, dass der Afrikaner diese große Menge nicht vorfinanzieren konnte. Im Gespräch war deshalb eine Aufteilung in fünf 20-Gramm-Lieferungen. Zum Beweis, dass es der eingeschleuste Vertrauensmann der Kripo ernst meinte, hatte ihn seine Einsatzleitung mit 2000 Euro ausgestattet, die er zeigen sollte. Das gelieferte Rauschgift war von der Qualität her allerdings nicht besonders überragend, sondern heftig verschnitten (Kokaingehalt zwischen 20 und 40 Prozent). Gewinn will der Wirt mit dem Stoff keinen gemacht haben. Er habe das Kokain für den Preis weiterverkauft, den er selbst bezahlt habe. Das will ihm jedoch niemand abnehmen.
Die Staatsanwältin geht von einer Differenz von mindestens zehn Euro pro Gramm aus. Sie fordert für den Lieferanten eine Gesamtstrafe von drei Jahren und drei Monaten, für den Wirt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Der Verteidiger des Kneipiers sieht eine Strafe von zwei Jahren für seinen nicht einschlägig vorbestraften Mandanten als ausreichend an. Man müsse ihm eine Chance geben für ein drogenfreies Leben, ist die Bitte. Er bereue alles. „Es geht tatsächlich nur um 23 Gramm von elendiger Qualität“, meint der Rechtsbeistand des Lieferanten. Der Stoff sei ja auch sichergestellt worden und nicht in den Kreislauf gekommen. Nicht mehr als zwei Jahre und vier Monate, ist seine Bitte.
Das Gericht entscheidet letztlich so: Der Wirt muss insgesamt zwei Jahre und sechs Monate in Haft, der Afrikaner, da noch unter Bewährung stehend, drei Jahre. Als „Verfallgeld“ aus den Geschäften werden 770 und 1640 Euro eingestuft. Nach vierstündiger Verhandlung klicken wieder die Handschließen. Der Wirt hat allerdings durchaus die Chance, in zwei Monaten wieder auf freiem Fuß zu sein, denn im Betäubungsmittelstrafrecht gibt es die Möglichkeit, nach einer erfolgreichen Therapie und einer noch anstehenden Reststrafe von zwei Jahren auf Bewährung entlassen zu werden.




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