Freitag, 18. Mai 2012

Reihenhäuser als Alternative


Hier sollen Reihenhäuser entstehen. Foto: Arning
Hier sollen Reihenhäuser entstehen. Foto: Arning

Kleinglattbach (aa/p) – Eine zügige Bebauung soll im Kleinglattbacher Gebiet „Wilhelmstraße/Pappelweg“ stattfinden. Die Stadtverwaltung hat ihr bisheriges Ziel aufgegeben, hier unterschiedliche Bau- und Wohnformen anzusiedeln. Der Gemeinderat hat den Einleitungsbeschluss für eine dritte Bebauungsplanänderung gefasst.
Der Bebauungsplan „Wilhelmstraße/Pappelweg“ aus dem Jahre 1996 ist Teil des Neubaugebietes „Kleinglattbach-Süd“, mit dessen Besiedelung 1994 begonnen wurde. Im Jahre 2000 wurde eine erste Änderung dieses Bebauungsplanes rechtskräftig, mit der die Zulässigkeit von Nebenanlagen großzügiger geregelt wurde. Mit der im Jahre 2007 rechtskräftig gewordenen zweiten Bebauungsplanänderung wurden die Festsetzungen mit der Ausrichtung Geschosswohnungsbau für die an den jetzigen Änderungsbereich südlich angrenzenden Flächen hin zu einer marktgerechten Bebauung mit Reihenhäusern angepasst.
„Kleinglattbach-Süd“ ist überwiegend für Reihenhäuser und Einfamilienhäuser/Doppelhäuser konzipiert. Geschosswohnungsbau sollte vorwiegend bahnhofsnah entstehen. Die entsprechenden Bauflächen sind hier auch großteils bebaut. Mit zunehmendem Abstand vom Bahnhof sind die einzelnen für den Geschosswohnungsbau konzipierten Grundstücke vermehrt entweder noch nicht bebaut bzw. wurden im Rahmen der Festsetzungen mit Reihenhäusern bebaut.
Die Stadt hat lange die Auffassung vertreten, dass es städtebaulich sinnvoll ist, unterschiedliche Bau- bzw. Wohnformen auch verteilt auf die Fläche anbieten zu können. Die städtischen Grundstücke für den Geschosswohnungsbau wurden daher für eine andere Bebauung lange nicht freigegeben. In der Folge konnte jedoch eine ebenso städtebaulich wichtige zügige Bebauung der Flächen nicht erzielt werden. Inzwischen gewichtet die Verwaltung die zügige Bebauung höher. Wie bereits 2007 mit der zweiten Bebauungsplanänderung, soll jetzt ein weiterer Bereich mit der Ausrichtung Geschosswohnungsbau hin zu einer marktgerechten Bebauung mit Reihenhäusern angepasst werden. Die städtebauliche Struktur, die Grundzüge des Ursprungsbebauungsplanes (zum Beispiel Grünschneisen/Gartenzonen, Straßenrandbebauung) werden aufgegriffen. Es soll keine Nachverdichtung stattfinden.
Für das Plangebiet konnte (wieder) die Firma Grund Immobilien GmbH aus Stuttgart als Interessent gewonnen werden. Die Firma möchte hier acht Reihenhäuser bauen, typgleich mit den Reihenhäusern auf dem südlich angrenzenden Grundstück.
Das Verfahren kann als vereinfachte Änderung durchgeführt werden. Eine Umweltprüfung ist nicht erforderlich. Weiter ergibt die Bebauungsplanänderung keine voraussichtlichen erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes.


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