Riet (pv) – Die Grundlagen der Planungen für den Hochwasserschutz im Strudelbachtal hat die Stadt Vaihingen zusammengetragen. In insgesamt drei Folgen werden sie in der Vaihinger Kreiszeitung vorgestellt. Heute Folge 2: Welche Punkte sind in der Diskussion, wie stellt sich die Stadt Vaihingen dazu?
„Der Zweckverband Hochwasserschutz Strudelbachtal hatte sich nach der Gründung intensiv mit der Umsetzung der Schutzmaßnahmen befasst“, betont Oberbürgermeister Gerd Maisch. Seit jedoch Widerstände gegen das Schutzkonzept insbesondere in Eberdingen und in Riet auftraten, geriet die Umsetzung des Hochwasserschutzkonzepts ins Stocken. Bislang wurde erst eine Seitenretention in Flacht als Verbandsmaßnahme realisiert.
Der Gemeinderat der Stadt Vaihingen hat am 16. April 2008 beschlossen, den Ausbau des Hochwasserschutzes durchzuführen. Weiter wurde beschlossen, über die Ausgestaltung des Hochwasserrückhaltebeckens R 3.1. im Ortsteil Riet noch einmal intensiv zu diskutieren. Maisch: „Wir streben weiterhin eine stadtinterne Verständigung an.“ Am 23. Juni 2008 hat die Zweckverbandsversammlung den Bau des Rückhaltebeckens R4 (Maßnahme 10) in Eberdingen mit einem Volumen von 42000 Kubikmetern beschlossen.
Die Bürgerinitiative „Angemessener Hochwasserschutz im Strudelbachtal“ übt Kritik an den vom Büro Dr. Hutarew & Partner vorgeschlagenen Maßnahmen und erhebt in diesem Zusammenhang erhebliche Zweifel an den errechneten Abflusswerten. Hierzu wird aus der Sicht der Stadt Vaihingen gesagt:
Für die Planung und Bewertung von flussbaulichen Maßnahmen und Abflussregelungen sind Kenntnisse über die Jährlichkeit von Höchstwasserabflüssen notwendig. Das Büro Dr. Hutarew & Partner hat für seine Berechnungen und Planungen im Strudelbachtal bundes- und landesweit gültige Regelwerke und Normen berücksichtigt, die durch den Zweckverband und dessen beauftragten Planer nicht beeinflusst werden können. Der Planer hat die Abfluss-Kennwerte unter Verwendung des Regionalisierungsverfahrens der damaligen Landesanstalt für Umweltschutz von 1993 ermittelt und 2004 mit den Kostra-Werten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) überarbeitet und aktualisiert. Die Kostra-Werte (Koordinierte Starkniederschlags-Regionalisierungs-Auswertung) enthalten die Regenspenden für das gesamte Bundesgebiet für den Zeitraum von 1951 bis 2000.
Das Büro Dr. Hutarew hat entlang des Strudelbachs für fünf Gewässerknoten die Abfluss-Kennwerte bestimmt. Dabei waren gebietsspezifische Kenngrößen wie Einzugsgebietsfläche, Siedlungsanteil, Waldanteil, gewogenes Gefälle, Fließlänge, Fließlängen-Schwerpunkt, Jahresniederschlag und Landschaftsfaktor zu berücksichtigen. Aus diesen Abflusswerten ergibt sich die Bemessung der erforderlichen Rückhaltevolumina.
Überprüfung durch
zwei Büros
Die Büros Dr.-Ing. Ludwig (Karlsruhe) und Winkler (Stuttgart), die beide im Auftrag des Regierungspräsidiums mit der Erstellung der hydrologischen Grundlagen der Hochwassergefahrenkarten in Baden-Württemberg befasst sind, überprüften die Berechnungen mit dem Ergebnis, dass diese Abfluss-Kennwerte auch nach der aktuellen Version des Regionalisierungsverfahren der LfU 2005 mit den in Hutarew 2004 genannten Kennwerten gut übereinstimmen. Als Konsequenz dieser vorliegenden Überprüfung wurden die Werte vom Regierungspräsidium Stuttgart als Grundlage für die Hochwassergefahrenkarte (HWGK) für den Strudelbach übernommen.
Nachdem die vom Planungsbüro Dr. Hutarew & Partner ermittelten Abflussmengen im Rahmen der HWGK-Erstellung geprüft und bestätigt wurden, hat das Landratsamt Ludwigsburg auch das Ergebnis aus der Hochwassergefahrenkarte mit den vom Zweckverband ermittelten Überflutungsflächen verglichen. In seiner schriftlichen Stellungnahme vom Januar 2008 bestätigte das Landratsamt Ludwigsburg, dass das Ergebnis der Flussgebietsuntersuchung des Zweckverbandes Strudelbachtal stimmig ist.
Die Bürgerinitiative hat schon wiederholt auf die in der Flussgebietsuntersuchung 1998 ausgewiesene Reserve von 53000 Kubikmetern Retentionsvolumen (Beckenvolumen) hingewiesen und die Auffassung vertreten, das Becken oberhalb von Riet könne deshalb entfallen. OB Maisch: „Der Zweckverband würde natürlich gerne auf Baumaßnahmen verzichten, wenn sie nicht notwendig und umstritten sind. Leider ist dies so nicht umsetzbar. Das Retentionsvolumen muss nach den Teileinzugsgebieten des Strudelbachs berechnet werden. Danach ergibt sich ein erforderliches Volumen im gesamten Tal von 315000 Kubikmetern. Als Vergleichs- und Kontrollwert wird das theoretische Volumen eines Beckens berechnet, das an der Mündung des Strudelbachs gebaut würde. Das Volumen für ein solches Becken beträgt 279000 Kubikmeter, ist also geringer als bei dezentraler Betrachtung. Ein zentrales Becken kann aber nicht realisiert werden, weil die einzelnen Orte im Verlauf des Strudelbaches geschützt werden müssen. Dem erforderlichen Volumen von 315000 Kubikmetern stehen Beckenvolumen von 236500 Kubikmetern entgegen. Weitere 79000 Kubikmeter werden im Gewässerbett abgefangen, so dass das erforderliche Volumen gerade erreicht ist.“(Schluss folgt)
