Freitag, 18. Mai 2012

Bebauungsplan für Bahngelände


Der Bereich "Nördlich der Bahnlinie". Foto: Wirth
Der Bereich "Nördlich der Bahnlinie". Foto: Wirth

Kleinglattbach (aa) - Für alle Fälle gerüstet sein ist das Gebot der Stunde. Deshalb wird im Bereich „Nördlich der Bahnlinie“ in Kleinglattbach ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet.
 Im Prinzip ist der Ausdruck Bebauungsplanverfahren allerdings falsch, denn die Intention zielt vielmehr darauf ab, hier eine Freifläche festzuschreiben, da das Gebiet zum einen für Wohnbebauung keine Alternative darstellt und bei einer Nutzung als Gewerbefläche Konflikte auslösen würde. Derzeit handelt es sich bei dem Bereich parallel der alten Bahnlinie am Nordbahnhof um ein gewidmetes Bahngelände, das damit nicht der Planungshoheit der Stadt unterliegt. Die Stadt kann allerdings ein Bebauungsplanverfahren einleiten und damit ihre Nutzungsvorstellungen darlegen. Rechtswirksam kann das Verfahren erst zum Abschluss gebracht werden, wenn die Widmung aufgehoben ist.
Momentan wird das Gelände primär als Holzlager und zur Holzbearbeitung genutzt. Mit den südlich angrenzenden Gleisen ist die ehemals WEG-Trasse über Vaihingen nach Enzweihingen mit dem „allgemeinen Schienennetz“ verbunden. Die schienenmäßige Anbindung des Gewerbegebietes „Perfekter Standort“ ist geplant. Nördlich grenzt Wohnbebauung an.
Die Deutsche Bahn ist bei der Stadt wiederholt vorstellig geworden. Die Flächen werden für Bahnzwecke nicht mehr benötigt. Deshalb ist eine Entwidmung und ein Verkauf der Flächen geplant. Die Flächen sollen möglichst teuer als Gewerbeflächen verkauft werden. Erste Grundstücksverhandlungen mit der Stadt sind wegen der hohen Preisforderungen erfolglos geblieben. Bei der ans Plangebiet angrenzenden Gleisstraße ist aus örtlicher und überörtlicher Sicht von einem (untergeordneten) Fortbestand auszugehen. Nördlich vom Plangebiet entwickelte sich die Wohnbebauung. Diese Wohnungen sind zurzeit mit Lärm von der Bahntrasse, von südlich der Bahntrasse angesiedeltem Gewerbe und von derzeit noch gewerblichen Nutzungen östlich der Straße „An der Bahnschranke“ belastet. Hinzu kommt der Lärm von der Landesstraße 1125, die über die Brücke führt.
Mit dem im Verfahren befindlichen Bebauungsplan „An der Bahnschranke“ hat die Stadt begonnen, vorhandene gewerbliche Nutzungen nördlich der Bahntrasse in Wohnbebauung umzuwandeln. Die Nutzungskonflikte sollen dadurch gemindert bzw. gelöst werden. Zugleich soll der Ortseingang von Kleinglattbach damit gefälliger gestaltet werden.
In direkter Nähe der vorhandenen und geplanten Wohnbebauung jetzt gewerbliche Nutzungen zuzulassen, wird als städtebaulich „nicht vertretbar“ eingestuft, insbesondere vor dem Hintergrund der ausreichend ausgewiesenen und freien Gewerbeflächen im Stadtgebiet. Mit gewerblichen Nutzungen sind Konflikte mit der angrenzenden Wohnbebauung vorprogrammiert.
Eine wohnbauliche Nutzung als mögliche Alternative stellt sich als vernünftig dar. Hiergegen spricht die Vorbelastung mit Lärm, insbesondere von der über dem Plangebiet verlaufenden „Hochstraße“. Konflikte mit den gewerblichen Nutzungen in den Baugebieten „Nordbahnhof“ und „Aischbach“ südlich der Bahnlinie können bei heranrückender Wohnbebauung nicht ausgeschlossen werden.
Zieht man in die Überlegungen die Bemühungen um eine positive Ortsrand- bzw. Ortseingangsgestaltung mit ein, liegt die Nutzung der Fläche als Freifläche (vielleicht in Form einer Baumallee auf einer Wiese) und damit als Pufferfläche zwischen dem Wohnen und der Bahn bzw. dem Gewerbe nahe. Der Gemeinderat hat den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan eingeleitet.


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