Riet (pv) – Zu einer umfassenden Aufklärungsarbeit in Sachen Hochwasserschutz in Riet setzt die Stadtverwaltung Vaihingen an. „Wir wollen zur Versachlichung der Diskussion beitragen“, sagt Oberbürgermeister Gerd Maisch, für den es vor dem Hintergrund weiterer Entscheidungen wichtig ist, dass die Bevölkerung grundlegend informiert ist.
Die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen im Strudelbachtal sorgen seit geraumer Zeit heftig für Diskussionsstoff. Protest kommt insbesondere aus Riet, wo sich eine Bürgerinitiative gegründet hat, die es sich zum Ziel gesetzt hat, eine Reduzierung der aus ihrer Sicht weit überzogenen projektierten Schutzmaßnahmen durchzusetzen. Sogar ein Protestmarsch fand bereits statt. Oberbürgermeister Gerd Maisch, der gleichzeitig Vorsitzender des Zweckverbands „Hochwasserschutz Strudelbachtal“ ist, hat die Grundlagen für die Planung zusammenstellen lassen. Die VKZ druckt sie hier ab.
Das Thema soll in drei Teilbereiche aufgegliedert werden. Gerd Maisch gegenüber der VKZ: „Wir wollen zum einen auf die Historie und die rechtlichen Grundlagen für den Hochwasserschutz eingehen, zum anderen die wasserwirtschaftlichen Gegebenheiten und die daraus resultierenden Maßnahmen in Riet erläutern und uns schließlich sachlich mit den strittigen Punkten auseinandersetzen.“
Historie und rechtliche Grundlagen
Im Strudelbachtal sind in den vergangenen Jahrzehnten nachweisbar immer wieder Hochwasserereignisse aufgetreten. Bereits 1998 wurde unter der Federführung der Stadt Vaihingen der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Wasserbau und Wasserkraft Dr.-Ing. Andreas Hutarew vom gleichnamigen Ingenieurbüro in Pforzheim beauftragt, eine Flussgebietsuntersuchung durchzuführen. Aufgabe war, die Abflussverhältnisse im Strudelbach-Einzugsgebiet zu analysieren und ein Gesamtkonzept für den Hochwasserschutz im Strudelbachtal zu erarbeiten. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben zum Ziel, die betroffenen Ortschaften, Gemeindeteile und Einzelobjekte bei Extremereignissen vor Schäden weitmöglichst zu bewahren. Die Flussgebietsuntersuchung (FGU) liegt seit dem Jahr 1999 vor. Die damalige Gewässerdirektion Neckar prüfte und befürwortete die Ergebnisse und Vorschläge der FGU.
Zur Umsetzung der Maßnahmen wurde 2002 der „Zweckverband Hochwasserschutz Strudelbachtal“ gegründet, dem neben den Städten Ditzingen und Vaihingen auch die Gemeinden Eberdingen und Weissach sowie der Landkreis Böblingen angehören. Der Zweckverband hat die Aufgabe, einen Schutz gegen ein 50-jähriches Hochwasser zu realisieren, also ein Hochwasserereignis, das statistisch gesehen in 50 Jahren einmal auftritt. Das heißt weder, dass nach einem solchen Hochwasser 50 Jahre keine Überflutung dieser Größe erfolgt, noch dass es erst in 50 Jahren eintrifft. Ein derartiges Ereignis kann durchaus auch in kürzeren Abständen auftreten. Die Häufung von Hochwasserereignissen hat dies in den vergangenen Jahren nicht nur in Baden-Württemberg gezeigt.
Hervorzuheben ist an dieser Stelle auch, dass ein 50-jährger Regen kein 50-jähriches Hochwasser erzeugen muss, denn ein Teil des Regenwassers versickert und verdunstet, ein Teil wird auch von den Pflanzen aufgenommen. Nur ein Anteil des Regens landet tatsächlich im Strudelbach. Einflussfaktoren sind zum einen die Versiegelung durch Baumaßnahmen, aber auch natürliche Faktoren wie gefrorener Boden im Winter oder ausgedörrter Boden im Sommer. Mit anderen Worten: Regenheftigkeit ist nicht mir Abflussheftigkeit gleich zu setzen.
Die vom Zweckverband beschlossenen Maßnahmen sehen insgesamt 13 Hochwasserrückhaltebecken, sechs lokale Hochwasserschutzmaßnahmen, einen Brückenneubau und acht Objektschutzmaßnahmen vor. Das Verbandsprogramm wurde im Jahr 2004 vom Regierungspräsidium Stuttgart auf die Wirtschaftlichkeit und Erforderlichkeit geprüft. Nachdem die durchgeführte Kosten-Nutzen-Untersuchung beides bestätigt hatte, stimmte das Regierungspräsidium mit dem Segen des Umweltministeriums dem Programm des Zweckverbands zu und entschied über die Höhe des Fördersatzes für die geplanten Maßnahmen. Demnach werden 70 Prozent der anfallenden Kosten für den Hochwasserschutz vom Land getragen. Die weiteren Kosten haben die Verbandsmitglieder entsprechend der in der Verbandssatzung geregelten Kostenverteilung zu tragen.
Dass der Hochwasserschutz nicht im Ermessen der Anrainerkommunen liegt, wurde im Mai 2005 vom Gesetzgeber fixiert: Damals hat der Bundestag entsprechend der EU-Richtlinie die Grundsätze zum künftigen vorbeugenden Hochwasserschutz beschlossen. „Gebiete, die bei Hochwasser überschwemmt werden, sind nach Maßgabe der Vorschriften zu schützen“, so der Gesetzestext.
Bereits in früheren Jahren wurde die Stadt Vaihingen aufgrund der Klage eines Hochwassergeschädigten aus dem Stadtteil Riet zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt, weil die Stadt nach Feststellung des Gerichts „den dringend erforderlichen Hochwasserschutz in positiver Kenntnis der Gefährdungslage über Jahrzehnte unterlassen hatte“.
Die geplanten
Maßnahmen
Wirksamer Hochwasserschutz bedeutet, dass notwendige Maßnahmen mit möglichst geringen Nebenwirkungen umgesetzt werden. Das Einzugsgebiet des Strudelbachs ist dicht besiedelt. Flächen, auf denen sich früher das Wasser ausbreiten konnte, sind heute bebaut und versiegelt. Ein Rückbau der Siedlungsstruktur ist kaum möglich.
Es muss deshalb eine Lösung gefunden werden, welche die Rückhaltung und den Schutz gleichermaßen gewährleistet. Die Wassermengen im Einzugsgebiet werden beeinflusst durch Topografie, Geologie, Zustand des Bodens, Niederschlagsintensität und Regendauer. Bei der Planung sind ungünstige Wetterkonstellationen anzunehmen. Diese Daten werden vom Wetterdienst und Landesmessdienst vorgegeben. Im Strudelbachtal wird das Prinzip der kleinen Schritte auf der gesamten Fließlänge vorgeschlagen. Dies bedeutet behutsame Anpassung der Abflussleistung in Ortslagen und Reduzieren der Abflussmengen durch Rückhaltung oberhalb der Ortslagen. Nur so kann erreicht werden, dass die Nachteile und Risiken nicht auf die Unterlieger verschoben werden.
In Riet sind folgende Maßnahmen vorgesehen: Innerorts soll das Bachbett vertieft werden. Links und rechts des Bettes sollen kleinere Dämme erstellt werden. Damit kann der Bach größere Wassermengen aufnehmen. Außerorts werden zwei Rückhaltebecken (R 3 und R 3.1) gebaut. Sie stellen sicher, dass bei Hochwasser die Wassermenge von sieben Kubikmeter pro Sekunde innerorts nicht überschritten wird. Die Kreisstraße 1688 Richtung Eberdingen soll an der Talflanke auf dem Seitendamm geführt werden. Die Zufahrt zu allen Betriebsgrundstücken bleibt selbstverständlich gewährleistet. Der Rieter Sportplatz muss zwar in der Lage leicht verändert werden, die Größe des Spielfeldes wird aber nicht beeinträchtigt. Über die Gestaltung des Areals an der Strudelbachtalhalle gibt es zwar Vorschläge, aber noch keine Entscheidungen. (wird fortgesetzt)
