Vaihingen (elf) – Sein Tod war qualvoll, doch geschrieen hat er nicht – der berühmte Verbrecher Friedrich Schwahn, auch Sonnenwirtle von Ebersbach genannt. Am Mittwoch jährte sich seine Hinrichtung zum 248. Mal. Rund 100 Interessierte gingen im Rahmen einer Führung auf dem „Armen Sünder Weg“ zum Vaihinger Galgen, der einst auf dem Feld beim „Vaihinger Eck“ stand.
Er heißt Roland Straub, stammt aus Lienzingen und ist Nachfahre einer alten Scharfrichtersippe. Das verpflichtet. Als Scharfrichter gewandet setzte Straub am Mittwochabend zu einer Führung an und erzählte vom Leben und der Hinrichtung eines Schwerverbrechers, der Mitte des 18. Jahrhunderts Angst und Schrecken unter der Menschen verbreitete.
Am Marktplatzbrunnen gestartet, ging es zu verschiedenen historischen Plätzen, bevor der lange Marsch zum Galgenfeld anstand. Unterwegs berichtete Straub detailliert und kenntnisreich über Gefängnisaufenthalt, Prozess, Urteilsverkündung, Henkersmahl und den Hinrichtungstag.
Friedrich Schwahn ist am 4. Juni 1729 in Ebersbach an der Fils als Sohn des Gastwirts „Zur Sonne“ auf die Welt gekommen. Bereits im zarten Alter von acht Jahren zeigte er seine aggressive Neigung und tötete die Gänse des Nachbarn. Als Zehnjähriger bedrohte er Gleichaltrige mit dem Messer. Als Schwahn 13 Jahre alt war, starb seine Mutter, was dazu führte, dass ihn der Vater mit übermäßiger Härte erzog. Ein Jahr später heiratete sein Vater erneut, doch von der Stiefmutter wurde der junge Schwahn nicht geliebt. 1746 klaute er die Geldkassette seines Vaters, der ihn daraufhin anzeigte. Von da an startete der Sonnenwirtle eine unrühmliche Karriere. Mit 17 Jahren zum ersten Mal verhaftet und wieder geflohen führte er ein Leben zwischen Untaten, Zuchthaus und Flucht. Wildereien, Überfälle und Diebstähle sowie hier und da eine Prügelei gehörten zu seinem Repertoire.
Zwei weitere Einschnitte in seinem Leben verhinderten, dass er wieder auf die rechte Bahn kam. So verweigerte ihm der Vater die Erlaubnis, Christine Müller zu heiraten. Außerdem schloss er sich 1757 der Schettinger Bande an, einem 200 Jahre alten Räubergeschlecht. Im gleichen Jahr beging er seinen ersten Mord an einem seiner Häscher. Am 6. März 1760 wurde Schwahn in Vaihingen festgenommen, wo ihn der Oberamtmann Konrad Ludwig Abel verhörte. Für längere Zeit im Kirchtor-Turm, einem alten Turm der Stadtbefestigung, eingesperrt, wurde sein Todesurteil am 21. Juli 1760 in Stuttgart unterzeichnet. Bewacht von 156 bewaffneten und begleitet von Hunderten von Zuschauern ging es am 30. Juli 1760 mit seinen Gefährtinnen, der Magd Katharina Schenk und der „Schwarzen Christina“ zum Hochgericht im Galgenfeld.
Nachdem zuerst Katharina Schenk und dann die „Schwarze Christina“ am Galgen hingerichtet wurden, war der Sonnenwirtle dran. Für die Hinrichtung war Scharfrichter Jacob Christoph Neher aus Stuttgart zuständig. Freudig sei er aufs Schafott gestiegen und habe sich freiwillig zur Räderung hingelegt, berichtet Roland Straub. Beim Rädern werden mit einem Wagenrad die Gliedmaßen des Verurteilten zerschmettert. Dies geschah entweder von oben (Kopf) nach unten oder umgekehrt. Schwahn sollte besonders qualvoll, also von unten nach oben bei den Beinen angefangen gerädert werden. So wurden ihm zuerst die Beine und dann die Arme zerschmettert. Da er allerdings bereits im Vorfeld geständig war, hat man ihn während der Prozedur geköpft und damit von seinen Qualen erlöst. Anschließend wurden sei Kopf auf einen Pfahl und sein Körper auf das Rad gebunden. „Geschrieen hat Schwahn trotz höllischer Schmerzen nicht“, so Straub. „Er war bei dem Vorgang ganz ruhig und starb als Geläuteter“, meinte er. Der Scharfrichter war übrigens vier Tage für die Hinrichtung samt Vorbereitungsarbeiten in Vaihingen und kassierte dafür 29,26 Gulden.
