Horrheim (sr) – Erfolgreich hat sich ein Landwirt vom Ostalbkreis gegen eine drohende Enteignung aufgrund des Baus der Ethylen-Pipeline gewehrt. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart lässt Trassen-Gegner hoffen, darunter Siegfried Setzer aus Horrheim.
Das war für Landwirt Siegfried Setzer aus Horrheim gestern, nach vielen schlaflosen Nächten, die gute Nachricht des Tages. Die Interessengemeinschaft Alfdorf und Umgebung, der Setzer angehört, hat im Kampf gegen die Ethylen-Pipeline einen Teilerfolg errungen.
Ursache für den Widerstand des Horrheimers ist der geplante Bau der Ethylen Pipeline Süd, kurz EPS, durch die gleichnamige GmbH und Co KG. Ethylen wird bei der Herstellung vieler Kunststoffe benötigt. Die insgesamt 360 Kilometer lange Pipeline geht von Münchsmünster (Bayern) über Karlsruhe bis nach Ludwigshafen (Rheinland-Pfalz). Der hierbei 134 Kilometer lange Planfeststellungsabschnitt im Regierungsbezirk Stuttgart erstreckt sich über den Ostalbkreis, den Rems-Murr-Kreis und den Landkreis Ludwigsburg.
In Vaihingen sind die Ortsteile Gündelbach und Horrheim betroffen. Nach längeren Verhandlungen der EPS mit Ortschaftsräten, Gemeinderat und Verwaltung wurde im Herbst 2008 eine Alternativstrecke akzeptiert und eine Klage der Stadt Vaihingen gegen die Planfeststellung zurückgezogen. „Damit liegt im Raum Vaihingen lediglich noch eine einzige private Klage eines Eigentümers vor“, schreibt die EPS auf ihren Internetseiten.
Das ist Bio-Bauer Setzer aus Horrheim. Auf sieben Parzellen Land der Familie Setzer würde die Trasse in der Summe mit rund 120 Metern Länge verlaufen. „Wir sind keine streitsüchtigen Leute“, betont der Horrheimer. Aber gegen die Pipeline habe er sich vom ersten Tag an gewehrt. Ganz alleine ist er nicht, denn noch einige Horrheimer Grundstücksbesitzer hätten die Unterschrift unter den Gestattungsvertrag der EPS verweigert.
Gründe für seine ablehnende Haltung fallen Setzer genügend ein. Mit bis zu 90 Bar werde das Gas komprimiert, bis es flüssig ist und durch die Leitung gedrückt wird. „Das ist gefährlicher als Benzin“, mahnt Setzer. Der Wertverlust der Grundstücke wiegt für ihn ebenfalls schwer, da zwei Söhne seinen Hof einmal übernehmen möchten. Außerdem ist da noch das betroffene Tal im Gewann Rotenberg, das seiner Meinung nach schon lange unter Naturschutz stehen sollte.
Nun können die Pipeline-Gegner einen Teilerfolg bejubeln. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit Beschluss vom 14. April dem Eilantrag eines Landwirts aus dem Ostalbkreis stattgegeben. Dieser setzte sich gegen die vorzeitige Besitzeinweisung – einer Vorstufe der Enteignung – durch das Regierungspräsidium Stuttgart zur Ermöglichung des Pipeline-Baus zur Wehr. Gesetzliche Grundlage für eine mögliche Enteignung in diesem Zusammenhang ist das Baden-Württembergische Ethylen-Rohrleitungsgesetz vom Dezember 2009.
Die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes wurde nun von der Kammer des Verwaltungsgerichts angezweifelt. Enteignungen zu Gunsten von Privaten seien verfassungsrechtlich nur unter engen Vor-aussetzungen zulässig. Nur bei einem besonders schwerwiegenden, dringenden öffentlichen Interesse zum Wohl der Allgemeinheit sei der Eingriff in das Eigentum gerechtfertigt. Sollte es zu einer Enteignung zu Gunsten von Privaten, wie im Fall des Pipeline-Baus, kommen, sei eine „gesetzlich vorgesehene, effektive rechtliche Bindung des begünstigten Privaten an das Gemeinwohlziel“ notwendig.
In dem geplanten Bau der Pipeline sah die Kammer vor allem unternehmerische, die Stellung am Markt stärkende Zwecke. Die von den privaten Betreibern geltend gemachten Mehrkosten für den Bau der Pipeline führten nicht dazu, dass die sofortige Ausführung aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit dringend geboten sei.
Ulrike Zeitler, Pressesprecherin beim Verwaltungsgericht Stuttgart, auf Nachfrage der VKZ: „Im Fall Setzer liegt auch ein Eilantrag vor und es wurde gegen Enteignung und vorzeitige Besitzeinweisung geklagt.“ Das Verfahren laufe, Akten würden beigezogen und Stellungnahmen geholt. Es werde angestrebt, das Verfahren noch vor dem angesetzten Baubeginn zu einer Entscheidung zu bringen. Bei der Interessengemeinschaft Alfdorf rechnet man sich gute Chancen auf einen gleich lautenden Beschluss wie beim Landwirt von der Ostalb aus. Dann dürften im Hause Setzer die Sektkorken knallen.
In einer Stellungnahme der EPS heißt es, man sei davon überzeugt, dass das bemängelte Rohrleitungsgesetz „voll im Einklang mit der Verfassung steht“. Deshalb erhebe das Unternehmen „gegen den Beschluss Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim“. Auch das Regierungspräsidium zieht rechtliche Schritte in Erwägung.
Bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes im Beschwerdeverfahren werde die EPS die durch den Beschluss entstandene Rechtslage selbstverständlich exakt einhalten. Auswirkungen auf Arbeitsplätze und die Produktionsanlagen werden bei den sieben EPS-Gesellschaftern derzeit geprüft.
Andreas Johnen von der EPS zum geplanten Ablauf in und um Vaihingen: Die Bauarbeiten entlang der Kreisstraße 1638 zwischen Sersheim und Hohenhaslach, wo auch ein Radweg gebaut wird, seien ab Mitte Juni geplant. Johnen: „Anfang Juli beginnen die Bauarbeiten auf der Gemark-ung Horrheim.“ Setzer rechnete schon für Ende April mit den Baggern. Vielleicht kommen sie in absehbarer Zeit gar nicht.
