Illingen (ub). Ohne eine Lärmschutzwand entlang des südlich verlaufenden Bahnsteigs in Illingen wird es mit einer Bebauung auf dem „Luigareal“ schwierig. Am Mittwochabend fasste der Gemeinderat den Baubeschluss.
Die Lärmschutzwand wird für die Gemeinde kein billiges Vergnügen. Aber ohne diesen Schallschutz ist ein Vermarkten der Bauplätze auf dem Luigareal ein Ding der Unmöglichkeit – das haben entsprechende Lärmuntersuchungen nachgewiesen. Bei einer Gegenstimme hat der Gemeinderat am Mittwochabend den Baubeschluss gefasst und einer Baudurchführungsvereinbarung mit der DB Netz AG zugestimmt.
Denn die Lärmschutzwand auf dem Gelände der Bahn – Kosten rund 400000 Euro – muss komplett von der Kommune bezahlt werden. Dazu kommen noch eine Ablösesumme von etwa 150000 Euro und 35000 Euro für die Bauüberwachung. Nach Fertigstellung geht die Lärmschutzwand, die sich bis zur Einmündung der Uhlandstraße erstrecken soll, in das Eigentum der Bahn über. Die Realisierung der Maßnahme ist im August geplant; vor allem in den Nachtstunden soll gearbeitet werden.
Bei der Diskussion im Gemeinderat stieß vor allem die Baudurchführungsvereinbarung mit der DB auf Vorbehalte. „Das ist schon ein heftiger Vertrag“, klagte Peter Pförsich (Grüne). Auch Klaus Kluge (SPD) äußerte Bedenken, ob die „Bahn ihren Verpflichtungen“ nachkommt. Ähnlich die Argumentation von Winfried Scheuermann (CDU): „Wir sollten eine Sicherung einbauen.“ Man erstelle auf eigene Kosten die Lärmschutzwand und übereigne sie dann der Bahn. „Wir brauchen eine Garantie, dass die Lärmschutzwand auch für lange Zeit von der Bahn erhalten bleibt.“ Im Prinzip könne die Bahn nach der Übernahme die Schutzwand wieder abreißen. „Das ist schon ein Diktat der Bahn.“
Im Vertrag mit der Bahn ist jedes Detail akribisch geregelt – teilweise mit bahninternem Kauderwelsch gewürzt: „Für die Baustellensicherung ist die Gemeinde verantwortlich. Für den allgemeinen Baustellenbetrieb setzt die Gemeinde einen SiGeKo ein. Die Die Sicherheitsvorkehrungen sind vom SiGeKo zu koordinieren und vom BÜB, soweit Belange des Bahnbetriebs betroffen sind, abzunehmen.“
In der April-Sitzung wird dem Gemeinderat die Entwurfsplanung für die Lärmschutzwand vorgestellt. Dann soll im Gremium auch über die Ausführungsart beziehungsweise Gestaltung entschieden werden.
