Vaihingen/Sersheim (elf) – Der Muttertag ist ein Feiertag, an dem die Mütter geehrt werden. Dies geschieht hierzulande vorwiegend mit Blumen – frisch gekauft vom Händler. Doch in diesem Jahr fällt Muttertag auf Pfingsten, was zur Folge hat, dass nach einer Gesetzesänderung von 2007 die Geschäfte an diesem Tag zu bleiben müssen – auch die der Blumenhändler. Die VKZ fing bei hiesigen Händlern die Stimmung ein.
Tillmann Strecker, Kreisgärtnermeister des Altkreises Vaihingen, ist sauer. „Das Verkaufsverbot ist eine Katastrophe“, sagt er. „Wir haben noch versucht, das Damoklesschwert, das über uns schwebte, abzuwehren, hatten aber keine Chance.“ Monatelang hätte der Württembergische Gärtnereiverband mit der Landesregierung verhandelt, doch die Beschlüsse seien aufrecht erhalten worden. Was Strecker zudem ärgert, sind die Ausnahmen, die offenbar gemacht werden. So dürfen im Landkreis Ludwigsburg an Muttertag in sechs Kommunen (Marbach, Großbottwar, Besigheim, Bönnigheim, Hessigheim sowie in Teilen von Ludwigsburg) Schnittblumen verkauft werden, weil sie laut Ladenschlussgesetz das Prädikat „Ausflugsort“ haben. Ob eine Kommune dieses Prädikat bekommt, bestimmt das zuständige Regierungspräsidium. Strecker versteht die Welt nicht mehr: „Im erzkatholischen Bayern dürfen landesweit Blumen verkauft werden, doch hier nicht – das ist unlogisch und nicht mehr nachvollziehbar.“
An zwei Tagen im Jahr könnten die Blumengeschäfte richtig gut Umsatz machen: am Valentinstag und am Muttertag. Gerade weil das Aprilgeschäft wegen des regnerischen Wetters bislang sehr mau ausgefallen sei, hätte den Blumengeschäften und Gärtnereien ein guter Umsatz an Muttertag gut getan. Nun sei es schwer abzuschätzen, wie sich die Kunden an Pfingsten verhalten. Kaufen sie schon freitags oder samstags ein oder holen sie lieber Pralinen? „Im Grunde genommen ist es egal, ob die Blumen bereits am Freitag oder Samstag gekauft werden“, so Strecker. Denn: „Frisch und haltbar sind sie allemal.“ Interessant sei es auch zu sehen, ob einige Kunden bereits eine Woche vorher nach Blumen fragen, denn viele Kalender würden fälschlicherweise den 4. Mai als Muttertag ausweisen.
Auch Gisela Arnold vom gleichnamigen Blumenhaus in Enzweihingen ärgert sich. „Das ist ein Witz“, sagt sie. Jahrelang seien die Geschäfte in Vaihingen an Pfingstsonntag offen gewesen und in diesem Jahr sei dies nicht mal mehr zum Muttertag möglich. „Aber bis 22 Uhr die Läden offen lassen, das geht offenbar“, schimpft Gisela Arnold. Dass sie ihr Geschäft am 11. Mai nicht öffnen darf, reiße ein Loch in die Kasse. Es sei überdies nicht in Ordnung, dass Ausnahmen von der Regelung gemacht werden. „Das ist ein Schlag ins Wasser“, sagt die Blumenhändlerin.
Groll auch bei Michael Müller von der Gärtnerei Müller in Ensingen. Er bezeichnet das Verkaufsverbot am Muttertag, das nur für Baden-Württemberg gilt, als „juristische Spitzfindigkeit“. „Mit der EU-Bürokratie haben wir schon genug Mist an der Backe“, moniert Müller. Man habe den Eindruck, als gehe die Landespolitik über den gesunden Menschenverstand hinweg. Müller: „Die Politik setzt ihren Weg der Unzuverlässigkeit und Unglaubwürdigkeit wenigstens konsequent fort.“ Dass es Ausnahmen vom Verkaufsverbot für Ausflugsorte und „fliegende Händler“ gebe, ärgert in ebenfalls. „Das ist eine Ungerechtigkeit.“ Es könne nicht sein, dass sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze schlechter gestellt werden, als die von „fliegenden Händlern“. Nun hoffe er darauf, dass die Kunden bereits am Freitag oder Samstag in den Laden kommen. Michael Müller: „Das Hauptgeschäft an Muttertag ist ohnehin samstags, doch die Menschen sind es eben gewohnt, auch am Muttertag Blumen einzukaufen.“
