Heilbronn/Sersheim (elf) – Weil er mit dem Messer auf seinen ehemaligen Schwiegersohn einstach und ihn mit Schlägen traktierte, wurde ein 59-jähriger Kurde aus Sersheim gestern von der 3. Schwurkammer des Heilbronner Landgerichts zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt. Da diese auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde, konnte er das Gerichtsgebäude als freier Mann verlassen.
Am Ende lagen sich Yildirim Aksoy (alle Namen von der Redaktion geändert) und seine Familie in den Armen. Nach knapp zehnmonatiger Untersuchungshaft wurde der Mann in die Freiheit entlassen, dem die Staatsanwaltschaft zum Prozessauftakt am 26. Februar noch versuchten Totschlag vorgeworfen hat. Im Verlauf des sechs Verhandlungstage währenden Prozesses kam die 3. Schwurkammer zu der Auffassung, dass der 59-Jährige noch während der Tat von dem Tötungswillen Abstand nahm und verurteilte ihn wegen gefährlicher Körperverletzung.
Das Gericht gelangte zu der Ansicht, dass es sich bei der Tat um „nichts kurdenspezifisches“ gehandelt habe. Der Hintergrund sei vielmehr ein Familienstreit gewesen. Deswegen sei es nicht in Ordnung gewesen, den Fall während des Verfahrens immer wieder in einen politischen Rahmen zu drücken, wenngleich die Animositäten zwischen Angeklagtem und Nebenkläger „durchaus in politischen Gründen zu finden“ seien.
Durch die Befragung von Angeklagtem, Opfer und Zeugen ergab sich für die 3. Schwurkammer folgendes Bild: Im Dezember 1997 beabsichtigte die damals 17-jährige Tochter Aksoys, den Türken Imam Celik zu heiraten. Doch der Angeklagte war ursprünglich mit der Hochzeit nicht einverstanden, weil er seine Tochter für zu jung hielt, sie erst eine Ausbildung durchlaufen sollte und weil er mit der Wahl des Bräutigams nicht einverstanden war. Auf Drängen der Tochter stimmte er allerdings der Heirat zu, ohne seine Vorbehalte gegenüber dem Schwiegersohn aufzugeben. Angebliche Gewalttätigkeiten Imam Celiks gegenüber dessen Frau, konnten vor Gericht nicht nachgewiesen werden.
Es kam zur Scheidung des Paars. Das Sorgerecht für das gemeinsame Kind bekam Celik zu gesprochen. In der Folge lebte Aksoys Tochter wieder im Haus der Eltern. Nachdem sie schriftlich bei ihrem Ex-Mann darum bat, das Kind zu sehen, kam Celik am 21. Juni 2007 aus Erfurt nach Sersheim gereist, um ihr den Wunsch zu ermöglichen. Der Angeklagte erfuhr davon und bekam Angst, so die Auffassung des Gerichts, dass seine Tochter von ihrem ehemaligen Mann samt Kind zurück nach Erfurt geholt werden könnte. Um seinen ehemaligen Schwiegersohn zur Rede zu stellen, begab sich der 59-Jährige gegen 21 Uhr in die Bahnhofstraße, wo er in Höhe der Pizzeria auf den aus Erfurt eingetroffenen 37-jährigen Imam Celik traf.
Nach einem kurzen Wortgefecht kam es zum Angriff Aksoys auf seinen Ex-Schwiegersohn. Während der Angeklagte seine mitgebrachte Schreckschusspistole verlor, brachte er ein Messer mit einer 14 Zentimeter langen Klinge zum Einsatz. Hieraus resultierte eine kleine Stichverletzung im Rücken des Opfers, das stürzte und sich dabei die rechte Schulter mehrfach brach. Aksoy kniete nun auf Celik, und versuchte laut Einschätzung des Gerichts, erneut mit dem Messer auf Celik einzustechen. „Dabei nahm er es zumindest billigend in Kauf, dass der Geschädigte zu Tode kommen könnte“, so der Kammervorsitzende. Passanten ist es nicht gelungen, das Geschehen zu unterbinden.
Die inzwischen eingetroffene Tochter ergriff mit der Hand die Klinge des Messers und forderte ihren Vater erfolgreich dazu auf, ihr die Waffe zu geben. „Damit nahm der Angeklagte von dem Vorhaben Abstand, das Opfer möglicherweise tödlich zu verletzen“, sagte der Kammervorsitzende. Von einem versuchten Tötungsdelikt könne folglich keine Rede mehr sein. Vielmehr liege damit eine gefährliche Körperverletzung vor. Der Strafrahmen hierfür reiche von sechs Monaten bis zehn Jahren Freiheitsstrafe.
Doch das Verhalten des Angeklagten vor Gericht habe zu einer erheblichen Strafminderung geführt. So habe er den Tathergang nicht nur eingeräumt, sondern sich auch noch dafür öffentlich entschuldigt und sich zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 10000 Euro verpflichtet. „Sie haben sich vom Tatgeschehen distanziert und waren um Wiedergutmachung bemüht“, lobte der Kammervorsitzende. Eine Haftstrafe von zwei Jahren, auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, habe die Schwurgerichtskammer deswegen als vertretbar erachtet. Außerdem habe der Angeklagte durch seine zehnmonatige Untersuchungshaft die Strafe bereits „fast zur Hälfte verbüßt“. Die U-Haft sei ein deutliches Zeichen dafür, „was wir von solchen Vorfällen halten – nämlich gar nichts“.