Sersheimer Messerattacke: Heute Urteil
Heilbronn/Sersheim (elf) – Der Prozess gegen einen 59-jährigen Kurden aus Sersheim, der mit dem Messer auf seinen ehemaligen Schwiegersohn losging, hat für den Angeklagten eine positive Wendung genommen. Die Staatsanwaltschaft rückte gestern in ihrem Plädoyer vom Vorwurf des versuchten Totschlags ab. Somit könnte der Mann bereits heute wieder ein freier Mann sein. Die 3. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Heilbronn wird um 11 Uhr das Urteil fällen.
Die Aussagen von Angeklagten und Opfern vor Gericht und das, was Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht anschließend hineininterpretieren, sprengt zuweilen jegliche Vorstellungskraft. „Es ist eine Befriedung zwischen den verfeindeten Familien eingetreten“, stellte zum Beispiel der Staatsanwalt fest. „Wir haben die Hand zum Frieden gereicht“, skandierte die Verteidigerin. Doch auch der ahnungsloseste Beobachter musste beim fünften Fortsetzungstermin der Verhandlung gestern Vormittag in Heilbronn feststellen, dass die Gräben zwischen Angeklagtem und Opfer zu tief sind, um von Frieden zu reden.
Doch der Reihe nach: Dem 59-jährigen Kurden wird vorgeworfen, am 21. Juni 2007 in der Bahnhofstraße in Sersheim seinen 37-jährigen Ex-Schwiegersohn niedergestochen und verprügelt zu haben. Die inzwischen vom Gericht vernommenen Zeugen bestätigten den Vorwurf. Gestern kamen die beiden Sachverständigen zu Wort, die den gesundheitlichen Zustand des Opfers direkt nach der Tat und den psychologischen Zustand des Täters allgemein zu bewerten hatten.
Dabei stellte sich heraus, dass der 37-Jährige nach der Attacke vom 21. Juni 2007 ins Bietigheimer Krankenhaus gebracht wurde und aus Angst vor weiteren Angriffen noch in der Nacht darauf bestand, in ein anderes Krankenhaus verlegt zu werden. So kam er ins Krankenhaus Siloah nach Pforzheim. Das gerichtsmedizinische Gutachten ergab, dass das Opfer in Folge des Angriffs eine gebrochene Schulter, einen 0,5 bis einen Zentimeter tiefen Stich in den Rücken im Bereich der neunten und zehnten Rippen, eine Nierenprellung, Hautabschürfungen, eine geschwollene Nase sowie Prellungen und Verletzungen im Gesicht erlitten hat. „Es bestand allerdings keine konkrete Lebensgefahr durch die Verletzungen“, sagte die Gutachterin. Das gebrochene Schultergelenk stelle allerdings eine Verletzung mit schmerzhaftem und langwierigem Heilungsprozess dar. Dies erkläre auch, warum der 37-Jährige noch immer arbeitsunfähig ist.
Der Sachverständige, der das psychologische Gutachten des Angeklagten anfertigte, bewertete das Tatgeschehen als Folgen eines familiären Konflikts. Von einer verminderten Schuldfähigkeit sei nicht auszugehen. Trotz seiner schwierigen Vergangenheit – der 59-Jährige wurde in türkischer Haft gefoltert, ist Analphabet und hat keinen Beruf – seien bei ihm keine neurologischen und psychologischen Krankheiten zu erkennen. Die Ereignisse, die ihm eine inzwischen mehr als zehnmonatige Untersuchungshaft einbrachten, hätten bei ihm allerdings zu Angstzuständen und Depressionen geführt.
Die Würze des gestrigen Verhandlungstages war unterdessen ein Geplänkel zwischen Nebenklage und Verteidigung. Mit einer Flut von Anträgen reagierten die Vertreter der Nebenklage auf Vorwürfe der Verteidigung, der 37-Jährige habe seine Ex-Frau und Tochter des Angeklagten misshandelt. In den Anträgen wurde unter anderem die Vereidigung einer Zeugin gefordert. Die beiden Parteien einigten sich schließlich außergerichtlich darauf, dass die Nebenklage von den Anträgen Abstand nimmt und sich der Angeklagte im Rahmen der Verhandlung bei seinem ehemaligen Schwiegersohn entschuldigt. Mit den Worten „Ich entschuldige mich beim Gericht“, zeigte sich der 59-Jährige allerdings resistent gegenüber der Abmachung. Auch nach Ermahnung des vorsitzenden Richters und nochmaliger Absprache mit seiner Anwältin wollte der Kurde nicht so recht mit der Entschuldigung rausrücken. Auf die Frage des Gerichts, ob er mit seiner Entschuldigung den Ex-Schwiegersohn oder eine andere anwesende Person meine, sagte der Angeklagte: „Ich meine jeden hier im Raum.“
Damit zog die Nebenklage naserümpfend die Anträge zurück. Versüßt wurde der Schritt mit 10000 Euro, die der Angeklagte seinem ehemaligen Schwiegersohn zahlt. Mit der Annahme dieses Geldes verzichtet die Nebenklage auf alle Ansprüche aus den Ereignissen des 21. Juni 2007. So konnten Anklagevertreter und Verteidigung in die Plädoyers gehen.
Da dem Angeklagten nicht das Gegenteil zu beweisen sei, müsse der Staatsanwalt davon ausgehen, dass der 59-Jährige während der Attacke davon Abstand nahm, mit dem Messer weiter auf das Opfer einzustechen. Somit sei nur noch von gefährlicher Körperverletzung auszugehen. Eine zweijährige Haftstrafe, ausgesetzt zu einer Bewährungszeit von drei Jahren, halte er für angemessen. Dem wollte die Nebenklage nicht folgen, da Fremde den Angeklagten bei der Tat von seinem Opfer wegziehen mussten. Von einem Antrag zur Verurteilung sah die Nebenklage jedoch ab. Die Verteidigung betrachtete den Tötungsvorsatz – ähnlich wie die Staatsanwaltschaft – als „ausgeschlossen und nicht nachvollziehbar“. Vielmehr habe ihr Mandant ein berechtigtes Interesse gehabt, seine Tochter vor dem Ex-Schwiegersohn zu schützen. Die 3. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Heilbronn wird heute um 11 Uhr das Urteil fällen.