Roßwag (elf) – Prof. Dr. Martin Wrobel ist sauer. In seinem Haus in Roßwag will er eine neue Heizungsanlage einbauen. Er möchte, wie es das Gesetz bald fordert, 20 Prozent des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien decken. Eine hierfür erforderliche Befreiung vom Bebauungsplan bekommt er nicht. Doch dies liegt nicht etwa am Baurechtsamt der Stadt Vaihingen, sondern am Ortschaftsrat, der einst mit knapper Mehrheit entschieden hat, dass künftig keine Befreiungen mehr erteilt werden dürfen, wenn Solaranlagen auf Flachdächern installiert werden sollen.
Nach dem erneuerbaren Wärmegesetz des Landes Baden-Württemberg muss jeder Hausbesitzer, wenn er ab 1. Januar 2010 seine zentrale Heizungsanlage austauscht, ein Fünftel des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien decken. Dies kann durch Erdwärme, Wärmepumpen, Sonnenenergie oder Biomasse geschehen. Da er die Weichen bereits jetzt auf Ökologie und regenerative Energien stellen will, hat Martin Wrobel einen Antrag auf Befreiung von den örtlichen Bauvorschriften gestellt, damit er eine Solaranlage auf seinem Flachdach installieren kann. Die Genehmigung wurde ihm nicht erteilt. In dem entsprechenden Schreiben der Stadt heißt es wörtlich: „Aufgrund verschiedener Vorgänge in der Vergangenheit kann eine Befreiung von diesen örtlichen Bauvorschriften nicht in Aussicht gestellt werden.
An dieser Stelle muss eingetaucht werden in die Tiefen der Roßwager Kommunalpolitik: Seit den 70er Jahren wuchs nach und nach das Wohngebiet Weinring. Sechs Weinringe gibt es inzwischen, die Straßen haben passende Namen wie Trollingerweg, Lembergerweg oder Burgunderweg. Sonnenkollektoren müssen sich dort in die Dachfläche einfügen. Die Krux: Auf den Flachdächern der Weinringe I bis IV sowie im Weinring VI ist das Anbringen von Solarzellen generell verboten, wenn sie aufgeständert angebracht werden. Im Weinring V dagegen ist es erlaubt – so sagt es die örtliche Bauvorschrift.
„Das liegt daran, dass der Weinring über viele Jahre hinweg gewachsen ist und man früher noch nicht an Solarenergie gedacht hat“, sagt Ortsvorsteher Hans-Dieter Eisinger. Außerdem sei vor anderthalb Jahren in einem Fall eindeutig gegen die Regelung verstoßen worden, was für Missstimmung gesorgt habe. Doch inzwischen hätten sich die Wogen wieder geglättet.
Es muss noch tiefer getaucht werden: In einer Ortschaftsratssitzung vom 23. März 2006 beschloss das Gremium, die Vorschrift zu ändern. Martin Wrobel: „Der Ortschaftsrat beauftragte in dieser Sitzung die Stadt, eine Drucksache vorzubereiten, die die uneingeschränkten Freigabe zum Bau von Solar- und Photovoltaikanlagen beinhaltet.“ Kurz darauf die Kehrtwende: In der nachfolgender Sitzung wurde das Thema nicht behandelt, zwei Sitzungen später bleibt die alte Regelung aufrechterhalten. Daran hat sich bislang nichts geändert.
„Die Gleichbehandlung wird
hier völlig missachtet.“
Martin Wrobel ärgert sich über mehreres: „Das Land fördert und fordert per Gesetz, regenerative Energien einzusetzen, und ich darf es nicht.“ Darüber hinaus habe der Ortschaftsrat die Interessen aller Bürger zu vertreten und nicht nur die einer Teilgruppe. Dass die Solaranlage das Ortsbild verschandeln würde, möchte er so auch nicht stehen lassen. „Dann hätte man es auf anderen Häusern auch nicht erlauben dürfen.“ Zudem sei die Anlage auf Flachdächern im Gegensatz zu denen auf Satteldächern gar nicht zu sehen. „Das hat mit Sachlichkeit nichts mehr zu tun“, wundert sich Wrobel, der sich ungerecht behandelt fühlt: „Hier wird die Gleichbehandlung völlig missachtet.“ Deswegen fordert er die generelle Aufhebung des Verbots von Solarzellen auf Flachdächern im Weinring I bis IV und VI.
Auch Bürgermeister Wilfried Nestle war von der Kehrtwende des Ortschaftsrats im Jahr 2006 „einigermaßen überrascht“. Zwar handele es sich in diesem Fall um eine örtliche Angelegenheit, bei der der Vaihinger Gemeinderat bislang dem Ortswillen gefolgt sei. Er persönlich hielte es allerdings dem Bürger gegenüber für angemessen, dass der Antrag Wrobels durch die Gremien geht. „Das letzte Wort soll der Gemeinderat haben.“
Das erste Wort hat unterdessen (wieder) der Roßwager Ortschaftsrat. Er hat nach Auskunft von Ortsvorsteher Hans-Dieter Eisinger am kommenden Donnerstag (10. April) in nicht öffentlicher Sitzung über den Antrag Wrobels abzustimmen. Und welche Chancen hat dann Martin Wrobel mit seinem Anliegen? „Ich werde eher pro sein“, so Eisinger. „Das ist die Tendenz, die ich vorgebe, ohne dem Abstimmungsergebnis vorgreifen zu wollen.“
